Die Fällung zweier alter Bäume im Unnaer Stadtgarten erregte am Wochenende weiter die Gemüter, obwohl die Stadtverwaltung auf unsere Nachfrage am Freitag unterstrichen hatte: Die Bäume, zwei Rotbuchen, waren krank. Sie litten unter Pilzbefall, konkret unter dem Befall mit dem Riesenporling.
Wie das denn festgestellt worden sei und von wem? wollten Leserinnen und Leser gleichwohl argwöhnisch wissen. Ob es ein Gutachten gegeben habe?
Wie es mit Ersatzpflanzungen aussehe? Unterstellt wurde der Stadt Unna in den sozialen Medien eine seit einigen Jahren zunehmende „Fällfreudigkeit“, statt die Bäume in ihrem Stadtbild zu hegen und zu pflegen.
Auf unsere Nachfrage an die Stadtbetriebe Unna und die Stadtverwaltung teilte uns Stadtsprecher Christoph Ueberfeld am Montagmorgen nach Rücksprache mit Frank Peters und Ralf Calovini von den Stadtbetrieben Folgendes mit:
Ein Gutachten für die beiden Rotbuchen wurde erstellt, und zwar schon Anfang September 2021. Die Schäden seien im Laufe der Vegetationsperiode festgestellt worden, so Ueberfeld.
„Ist der Pilzbefall sichtbar, dann befindet sich der Baum bereits in seinem Endstadium.“ Dies bestätigen auch Fachleute, die sich speziell mit dem Schadpilz Riesenporling befassen. Siehe unseren Artikel.
Alle Bäume auf städtischem Grund, so Ueberfeld zu unserer entsprechenden Frage, werden gemäß der aktuellen Baumkontrollrichtlinie mindestens einmal im Jahr untersucht; oft auch mehrfach.
Zur unterstellten Fällfreudigkeit machen Stadt und Stadtbetriebe deutlich:
„In den letzten drei Jahren sind nicht mehr Bäume auf städtischem Grund gefällt worden als in den Vorjahren. Zudem, so auch den öffentlich einsehbaren Protokollen des Umweltausschusses zu entnehmen, sind für die Fällungen Ersatzpflanzungen vorgesehen.“
Fällungen von Bäumen auf städtischem Grund und Boden werden immer von der Baumschutzkommission vorberaten, erläutert der Stadtsprecher das Procedere. „Anschließend wird das Ergebnis der Kommission dem Umweltausschuss zur Entscheidung vorgelegt.“
Thema Baumschutzsatzung – was immer wieder verwechselt wird:
Die vor vielen Jahren abgeschaffte Baumschutzsatzung fürs Stadtgebiet Unna bezieht sich ausschließlich auf Bäume, die auf Privatgrundstücken stehen, und auch dort nicht auf alle – so darf kein Privatmann nach Lust und Laune ein Baumdenkmal in seinem Garten fällen. Städtische Bäume unterliegen anderen Vorschriften, wie oben geschildert.