Polizei zählt Leute im Wohnzimmer? Die aktuellen Coronaregeln und die Grundrechte

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Der private Raum ist durch das Grundgesetz besonders geschützt. (Symbolbild Pixabay/bearbeitet)

An Silvester waren größere Partys verboten, besonders für Ungeimpfte hat die NRW-Regierung auch unabhängig vom Jahreswechsel strikte Kontaktlimitierung verfügt.

Die zum 28. 12. 21 abermals aktualisierte Coronaschutzverordnung (HIER) , gültig bis vorerst zum 12. 1. 22, beschränkt zwischenmenschliche Kontakte nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch im privaten Raum. Höchstens 10 Geimpfte/Genesene (aus beliebig vielen Haushalten) dürfen zusammenkommen, und sobald auch nur ein einziger Ungeimpfter dabei ist, gilt „Eine Haushalt plus höchstens 2 weitere Personen“.

Inwieweit derartige Eingriffe in die Privatsphäre überhaupt machbar und statthaft sind, wurde bereits im Frühjahr heftig diskutiert, als die sogenannte „Bundesnotbremse“ in Kraft trat. Diese reglementierte die Bürger ebenfalls bis in die privaten Wohnstuben – auf dem Papier. Stellen wir uns die Szenerie also aus aktuellem Anlass erneut vor.

HIER lesen Sie bei Interesse weiter.

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