„Seid ihr geimpft?“ – „Ja, willste den Nachweis sehen?“ – „Nicht nötig“

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Pizza im italienischen Restaurant / Foto Archiv Rundblick

Vertrauen ist gut, Kontrolle wird nicht immer nötig befunden: „Seid ihr geimpft?“ – „Ja, willste sehen?“ – „Nö, nicht nötig, wird schon stimmen.“

Solche Wortwechsel zwischen Betreiber und (bekannten) Kunden hört man zuweilen beim Besuch von Restaurants, Cafés, Sport- oder Fitnesseinrichtungen; wenn die Vertrauensbasis funktioniert, sollte der Betreiber davon ausgehen, dass ihm der Kunde die Wahrheit sagt.

Allerdings gibt es auch immer wieder Kritik daran, dass es vor allem Gastronomen mit der Kontrolle der NRW-weiten „3G-Regel“ nicht so genau nehmen. Jeder Gast, der ein Lokal besucht, muss entweder eine Immunisierung nachweisen (durch überstandene Covid-Erkrankung oder vollständige Impfung) oder einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Nach dem gültigen Bußgeldkatalog der Coronaschutzverordnung NRW müssen Gäste/Besucher, die ohne einen der vorgeschriebenen Nachweise im Lokal etc. erwischt werden, mit einem sofortigen Bußgeld von 250 Euro rechnen.

Dem Betreiber drohen noch vielfach höhere Strafen, wie hier ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog zeigt:

Betreiben einer gastronomischen Einrichtung, ohne die besonderen Regelungen zu beachten5.000 €

1 KOMMENTAR

  1. Kann ich nur bestätigen – waren heute in Holzwickede essen im Bambus Garten und wurden noch nicht einmal nach dem Nachweis 3g gefragt – echt traurig.

    Wenn das alle so handhaben prost mahlzeit

    Dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn es wieder losgeht

    TRAURIG !!!!!!!!

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