MK: Nachbar prügelt mit Ast auf Gehwegparker ein

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Symbolbild - Parken auf dem Gehweg ist generell verboten, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist. (Foto S. Rinke)

Nur kurz auf dem Gehweg vor dem Haus parken, um die Einkäufe aus dem Auto zu laden – nein, da hatten Nachbarn ganz entschieden etwas dagegen.

So entwickelten sich vor einem Mehrfamilienhaus im Märkischen Kreis tumultartige Szenen.

Ein 36-jähriger Anwohner des Alten Marktes in Letmathe hatte seinen Pkw samstagnachmittags auf dem Gehweg vor dem Haus geparkt, um seine Einkäufe auszuladen. Einer 31-jährigen Hausbewohnerin passte das ganz entschieden nicht.

Sie beschwerte sich und wurde angeblich handgreiflich, berichtet die Polizei.

Der 36-Jährige wiederum wehrte sich und stieß die Frau zurück. Daraufhin trat ihr 32-jähriger Ehemann handgreiflich auf den Plan: Er packte sich einen großen Ast und prügelte damit auf den Falschparker ein.

Polizeibeamte trennten die Streitenden und verpassten ihnen allesamt Anzeigen wegen gegenseitiger Körperverletzung und Beleidigung.

Quelle: Kreispolizei MK

Gehwegparken ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Mit dem neuen Bußgeldkatalog, der noch im Herbst/Winter dieses Jahres in Kraft treten soll (HIER unser Bericht), werden die Strafen empfindlich erhöht – es drohen bis zu 100 Euro.

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