Neue Coronaschutzverordnung: 3G gilt weiter – Stichpunktkontrollen und 250 € Bußgeld

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Wer an einem solchen Schild vorbeikommt (gesehen auf der Autoschau in Unna auf dem Alten Markt), sollte seinen Impf- oder Genesenennachweis oder gültigen negativen Coronatest griffbereit haben. (Foto Rinke)

Mit der am heutigen Freitag, 1. Oktober, erneut aktualisierten Coronaschutzverordnung (HIER) entfällt die Maskenpflicht im Freien, doch bleibt die 3G-Regel bestehen.

Heißt, Besucher von Kirmessen, Volksfesten oder anderen Veranstaltungen wie etwa das Stadtleuchten in Kamen müssen entweder nachgewiesen voll geimpft, genesen von Covid oder aktuell negativ getestet sein.

Schon den Besuchern der Unnaer Autoschau am vergangenen Sonntag fielen die großen Schilder des Unna-Marketings auf, die auf 3G hinwiesen – allerdings gab es nirgendwo Zugangskontrollen.

Diese sind bei derartigen Veranstaltungen per Coronaschutzverordnung auch nicht vorgeschrieben – der Veranstalter soll jedoch „stichpunktartige Kontrollen“ bei den Besuchern durchführen.

Diese müssen also darauf vorbereitet sein, auf Aufforderung von Ordnungskräften ihren Immuninierungsnachweis/Impfnachweis oder negativen Coronatest vorzuzeigen. Das gilt zum Beispiel auch für das Kamener Sesekeleuchten an diesem Wochenende, für die Sim Jü Werne vom 23. bis 26. Oktober oder auch für die Allerheilgenkirmes Soest.

Nach unserer Berichterstattung über die Autoschau am vorigen Sonntag in Unna berichtete kein Leser und keine Leserin darüber, kontrolliert worden zu sein.

Gleichwohl sieht der Bußgeldkatalog der Coronaschutzverordnung bei fehlendem 3G-Nachweis ein Bußgeld von 250 Euro vor.

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