Schon bei einmalig 21 km/h zuviel innerorts und 26 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaft ist der Führerschein weg. Wer einen Radweg zuparkt, ist mit 100 Euro dabei.
Ob Tempoüberschreitung oder Falschparken: Verkehrssünden werden teurer – teils drastisch teurer. Denn: Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.
In Kraft trat der neue Bußgeldkatalog kurzfristig schon im April vorigen Jahres, doch wegen eines Formfehlers wurden die aktualisierten Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung kurzfristig wieder außer Vollzug gesetzt.
UPDATE:
Am Freitag (8. Oktober) hat der Bundesrat nun über die Änderungen entschieden. Sobald Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) seine Unterschrift gesetzt hat, treten die neuen Regeln „drei Wochen nach der Verkündung in Kraft“.
Der neue Bußgeldkatalog zielt besonders auf notorische Falschparker ab. Aber auch Tempoverstöße werden empfindlicher geahndet, und Poser und Rettungsgassenverweigerer müssen ebenfalls mit saftigen Strafen rechnen:
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm, Abgasbelästigung und belästigendem „unnützen Hin- und Herfahren“ wird z. B. von bis zu 20 auf bis zu 100 Euro angehoben.
Hier ein Auszug aus dem neuen Katalog.
- Ab 21 km/h zuviel innerorts und 26 km/h zuviel außerhalb geschlossener Ortschaft droht ein Fahrverbot.
- Falschparken auf einem Behindertenparkplatz: 55 statt 35 Euro.
- Unberechtigt auf einem E-Auto-Parkplatz stehen – ebenfalls 55 Euro.
- Rechtswidriges Parken an einer unübersichtlichen Stelle: 35 Euro.
- Parken im allgemeinen Halte- und Parkverbot -25 Euro (bisher 15).
Parken auf Geh- und Radwegen/unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen/Parken in zweiter Reihe – bis zu 100 Euro, im besonders schweren Fall zudem ein Punkt in Flensburg.
- Nichtbilden/Befahren einer Rettungsgasse – 200/320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
- Innerorts in Tempo-30-Zone mehr als 20 km/h zu schnell – 1 Monat Fahrverbot, 80 Euro, 2 Punkte.
- Unnötig mit dem KfZ lärmen/unnötig hin- und herfahren: bis zu 100 Euro.
- Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht dürfen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
- Radfahrer dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren.
- Abstand beim Überholen von Radlern: außerorts 2 m, innerorts mindestens 1,50 m.
http://www.derbussgeldkatalog.de/Bussgeldkatalog-STVO-Novelle/
[…] dem neuen Bußgeldkatalog, der noch im Herbst/Winter dieses Jahres in Kraft treten soll (HIER unser Bericht), werden die Strafen empfindlich erhöht – es drohen bis zu 100 […]