Freitesten für Schüler ab dem 5. Tag

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Klassenzimmer - Symbolbild Foto: S. Rinke

Ebenso wie Reiserückkehrer sollen sich Schülerinnen und Schüler in einer Quarantäne künftig ab dem 5. Tag freitesten können, sofern sie nicht direkte Sitznachbarn eines positiv getesteten Mitschülers sind.

Darauf haben sich am Montag die Gesundheitsminister der 16 Bundesländer geeinigt. Ab wann die einheitliche neue Regel gelten soll, ist noch unklar.

UPDATE, so setzt NRW den Beschluss um

Es soll generell Schluss damit sein, dass bei einem Positivfall gleich ganze Schulklassen in Quarantäne müssen – für volle 14 Tage, ohne die Möglichkeit, die Zeit durch einen negativen PCR-Test zu verkürzen.

Aufgrund dieser bisher strengen Regeln befinden sich landesweit derzeit über 30.000 Kinder und Jugendliche in häuslicher Quarantäne, im Kreis Unna sind rund 50 Schulen und mehrere Kitas betroffen. Wir berichteten.

Nach den neuen Regeln sollen die anderen Schülerinnen und Schüler in der Klasse weiter am Präsenzunterricht teilnehmen und „für eine gewisse Zeit“ intensiviert getestet werden.

Geimpfte und Genesene sollen grundsätzlich von einer Quarantäne ausgenommen sein.

Voraussetzung für die neue Regelung seien entsprechende Lüftungs-, Masken- und Testkonzepte in den Schulen – wie auch in Kitas, wo die neuen Regelungen analog greifen sollen.

Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert, dass die neue Regelung nach wie vor für Sitznachbarn von Infizierten gilt – es genüge, das infizierte Kind zu isolieren.

Warner und Skeptiker gibt es auf der anderen Seite atürlich auch. Die besonders ansteckende Deltavariante breitet sich in der Altersgruppe schnell aus, weil Kinder unter 12 Jahren derzeit nicht geimpft werden können.

Viele Mediziner warnen vor einer Aufweichung der Quarantäneregeln an Schulen, man könne Delta nicht einfach laufen lassen.

Quellen: WDR, rp Online, Gesunheitsministerkonferenz

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