NRW-Soforthilfe für Flutopfer ist auf 14./15. Juli begrenzt

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Nach der offiziellen Formulierung der Landesregierung bleiben Fröndenberger Hochwassergeschädigte vom verheerenden Starkregen am 4. Juli damit außen vor:

Die Landesregierung stellt „unbürokratische und schnelle Soforthilfe“ im Rahmen der Flut bereit – konkret 200 Millionen Euro „für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen“.

So teilt es das Land NRW mit, und so gibt es heute (23. 7.) Auch die Stadt Fröndenberg weiter:

„Die Anträge sind an die Stadtverwaltung bis zum 31.08.2021 zu richten. Antragsformulare gibt es online unter https://www.land.nrw/de/soforthilfe oder in ausgedruckter Form in der Zentrale des Rathauses (Bahnhofstr. 2) während den Öffnungszeiten. Die Anträge können per Mail an soforthilfe@froendenberg.de gesendet werden oder ausgedruckt in der Zentrale im Rathaus abgegeben werden. Fügen Sie möglichst Fotos der Schäden bei.“

Die Stadt betont den eng eingegrenzten Zeitrahmen:

„Bitte beachten Sie, dass die Soforthilfe (Betroffenen) gewährt wird, die von der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli betroffen sind.“

Die Überflutungen lokal in Fröndenberg am Sonntag, 4. Juli, werden damit explizit ausgeklammert. Vielen Anwohnern speziell der östlichen Stadtbezirke waren an jenem Sonntag wie berichtet hohe Schäden entstanden.

Über die Stiftung „Gutes tun“ wurde und wird speziell für die Fröndenberger Flutopfer gesammelt.


Unter 02373/ 976-293 steht ein Infotelefon für Fragen Betroffener aus der Ruhrstadt zur Verfügung. Das Telefon ist während der Rathausöffnungszeiten besetzt. Zudem hat das Land NRW ein Bürgertelefon Fluthilfe unter 0211/4684-4994 eingerichtet.

Weitere Informationen sowie Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfe und die Antragsformulare unter: https://www.land.nrw/de/soforthilfe.

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