Weiter Maskenpflicht in Unna-City? Das sagt die Stadt

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Beschilderung zur Maskenpflicht am Eingang der Fußgängerzone auf der Morgenstraße. (Foto: S. Rinke / RB)

Land, Kreis und Stadt machen sich immer lockerer – doch zugleich ist in der Fußgängerzone in Unna an der frischen Luft weiter Mundnasenschutz angesagt? Das können viele Bürgerinnen und Bürger nicht recht nachvollziehen.

Unsere Redaktion fragte am heutigen Montag, 7. 6., im Rathaus nach dem Stand der Dinge. Wird die Maskenpflicht in der Innenstradt aufgehoben. Folgendes konnte Stadtsprecher nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt mitteilen:

„Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone bleibt vorerst bestehen.“

Der Grund sei die sichtlich wieder zugenommene Besucherfrequenz in der Innenstadt, seit die Inzidenzwerte gesunken sind und die Geschäfte wieder ohne Test und Termin Kunden empfangen dürfen. Auch die Außengastronomie darf, wie berichtet, seit Samstag nach über 7 Monaten wieder spontane Gäste bewirten, auch hier entfiel mit der Lockerungsstufe 2 (Inzidenzen von 35,1 bis 50) die Testpflicht.

„Es ist offensichtlich, dass wieder deutlich mehr Menschen die Innenstadt besuchen“, gibt Christoph Ueberfeld die Beobachtung des Ordnungsdienstes wieder. „Um nach wie vor den Bürgerinnen und Bürgern, den Geimpften und Nicht-Geimpften einen möglichst großen Schutz zu gewährleisten, bleibt die Maskenpflicht derzeit noch bestehen.“

Ein Dauerzustand soll das allerdings nicht werden, beugt der Stadtsprecher vor:

„Sicher wird die Stadt Unna die exakte Entwicklung der Inzidenzwerte genau im Blick haben und im Zweifel kurzfristig über die Aufhebung der Maskenpflicht entscheiden.“

Mit dem heutigen Montag steuert der Kreis bereits auf die nächste Lockerungsstufe zu, die bei verstetigter Inzidenz 35 und weniger greift. Heute liegt der Kreis am 2. Werktag unter 35. 5 Werktage in Folge müssen es sein, bevor am dann übernächsten Tag die nächste Lockerungsstufe greift, die Stufe 1.

Darauf kann sich der Kreis also ab Samstag freuen, 12. Juni. Dann entfiele z. B. auch in der Innengastronomie und in Freibädern die Testpflicht. Aber: Die Inzidenz darf in dieser Woche nicht wieder über 35 steigen, sonst beginnt das Zählen von vorn.

Ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 35 gelten dann ohne weitere Begrenzung nach unten (also auch noch bei Null Neuinfektionen) folgende Regeln:

4 KOMMENTARE

  1. Auch in waltrop setzt man sich mit einer Inzidenz von 0(was eh nichts besagt, wie viele wissen) über eine Aussetzung des maskenzwang hinweg. (Willkür pur)

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