Corona hinter Gittern gefährdet zurückerlangte Freiheiten im Nachbarkreis – Klärung vom Land

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Das Bierchen draußen genießen - mit negativem Test, Genesungs- oder Impfnachweis ist es im Kreis Unna seit wenigen Tagen wieder möglich. Hier hoffen viele Menschen auf weitere Lockerungen ab Sonntag. Im Nachbarkreis Soest stehen frisch zurückerlangte Freiheiten wieder auf der Kippe - durch einen Coronausbruch hinter Gittern. (Archivbild Foto: S. Rinke / RB)

Ausgerechnet ein Corona-Ausbruch hinter Gittern gefährdet die frisch wiedererlangten Freiheiten aller. In Unna kleiner östlicher Nachbarstadt sorgt ein äußerst lokaler Coronaausbruch – nämlich in der dortigen JVA – seit einigen Tagen für eine steigende Inzidenz kreisweit und um wachsende Sorge bei vielen Menschen: Sind frisch errungene Lockerungen wieder in Gefahr?

Wegen stark gesunkener Inzidenzen ist der Kreis Soest seit heute, 2. Juni, in die Öffnungsstufe 1 vorgerückt. Sie gilt bei verstetigter Inzidenz unter 35 und erlaubt nun auch wieder Freibadbesuche ohne Negativtest; die Außengastronomie darf schon seit ca. einer Woche ohne Test- oder Impfungs-/Genesungsnachweis Gäste bewirten, auch Feste sind wieder erlaubt.

Jetzt drohen ausgerechnet durch besagten Infektionsausbruch im Gefängnis wieder mehr Einschränkungen für alle. Der Kreis versuchte noch vor dem Feiertag Klarheit beim Land zu bekommen.

Im Ergebnis teilte das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) dem Kreis Soest am heutigen Tag mit, dass die Corona-Fälle in der Justizvollzugsanstalt Werl als isoliertes Ausbruchsgeschehen betrachtet und somit nicht für die Berechnung der 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner herangezogen werden.

„Somit ergeben sich auch keine Auswirkungen auf die Einordnung des Kreises in die Lockerungsstufen“, erklärte der Krisenstab des Kreises in einer Pressemitteilung.

Die Mitteilung verband das Ministerium mit dem Hinweis, dass eine entsprechende Regelung bis spätestens Freitag in die Coronaschutzverordnung aufgenommen werden soll. Das ist geschehen, HIER wörtlich nachzulesen.

„Ich freue mich, dass das Land damit Klarheit schafft. Diese Regelung ist für uns sehr wichtig, weil der Kreis Soest laut RKI am heutigen 2. Juni leider schon bei einer Inzidenz von 35,1 liegt und damit die Lockerungen der Stufe 1 in Frage gestellt werden“, betont Kreisdirektor Dirk Lönnecke.

Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es den Aufstieg in die nächsthöhere Inzidenzstufe bedeuten würde, wenn der Wert an drei Kalendertagen in Folge über dem Grenzwert 35 liegen würde. „Für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Behörden bringt die Entscheidung des Ministeriums eine größere Planungssicherheit mit sich.“

Zum Verfahren kündigt der Kreisdirektor an, dass das Gesundheitsamt sämtliche Fälle aus der Justizvollzugsanstalt Werl separat an das Ministerium melden und kennzeichnen werde. Klarheit über die Dimension des Ausbruchgeschehens werde die am Dienstag gestartete Abstrichaktion erbringen.

Allerdings merkt der Kreisdirektor an:

„Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass (auch) weitere Fälle dazu führen, dass die Inzidenz tendenziell wieder nach oben geht. Die Öffnung der Schulen und die Lockerungen wirken sich womöglich schon aus.“  

Kreis Unna hofft auf Sonntag

Der Kreis Unna weist laut RKI wie berichtet am heutigen Mittwoch erneut eine Inzidenz unter 50 auf, allerdings ist sie gegenüber dem Vortag (40) wieder auf fast 48 geklettert.

Der Freitag, 4. Juni, wäre der 5. Werktag, an dem die Inzidenz unter der Marke 50 bleiben muss. Dann gilt kreisweit von Schwerte bis Selm ab Sonntag die Öffnungsstufe 2 – ohne Test in den Biergarten und ins Eiscafé, Öffnung der Fitnessstudios und komplette Öffnung der Freibäder (jeweils mit Test).

Aber: Liegt der 7-Tages-Wert je 100.000 Einwohner am Freitag auch nur um 0,1 über 50, muss das Zählen wieder von vorn beginnen. Dann bleibt alles eine weitere Woche auf Öffnungsstufe 3.

HIER fassen wir alle Regeln der geltenden Öffnungsstufe 3 und der nächsten Lockerungen auf Stufe 2 zusammen.

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