Mensa, Maske, Abschlussfeier: Die Regeln für die Schulen vom 31. Mai bis Schuljahresende

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Klassenzimmer - Symbolbild Foto: S. Rinke

Ab Montag, 31. Mai, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit stabiler Inzidenz unter 100 zu durchgängigem Präsenzunterricht zurück. Die strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

In der aktuellen Schulmail stellt das NRW-Schulministerium die Regelungen für die letzten 5 Wochen bis zu den Sommerferien vor. Sie wendet dabei die bundeseinheitlichen Vorgaben der sog. „Notbremse“ (§ 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz) an.

  • Voller Präsenzunterricht beginnt damit in Kreisen und kreisfreien Städten am übernächsten Tag nach 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter Inzidenz 100.
  • Bei Wiederanstieg der 7-Tages-Inzidenz über 100 geht es zurück in den Wechsel-, bei über 165 in den reinen Distanzunterricht.

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend.

Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen, Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe einem Lolli-Test unterziehen.

Dadurch kann auch eine Mischung von Schülergruppen erfolgen, etwa im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse.

An einzelnen Tagen mit Prüfungen ist es „vertretbar, dass für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt wird“.

Testverfahren

Für die Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Primarstufe, die am Lolli-Testverfahren beteiligt sind, wird es bis auf Weiteres bei den vier Pool-Testtagen Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bleiben, wobei an jedem Tag die Hälfte der in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler am Pool-Test teilnehmen.

Das hätte in einer Grundschule zur Folge, dass beispielsweise montags und mittwochs die Schülerinnen und Schüler der Schuleingangsphase, dienstags und donnerstags die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 am Pooltest teilnehmen.

Durchgängiger Präsenzbetrieb und Prüfungen in Berufskollegs

Grundsätzlich wird wieder in allen Jahrgangstufen und Bildungsgängen Unterricht in Präsenz aufgenommen.

Bei besonderen … Bedarfslagen kann die Schulleitung Einzelfallregelungen treffen. Diese sind der Bezirksregierung anzuzeigen.

Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden. Der Unterricht ist ab diesem Zeitpunkt als Distanzunterricht weiterzuführen. Sofern zur Leistungsbewertung noch schriftliche Arbeiten erforderlich sind, können diese in Präsenz unter strikter Einhaltung des Infektionsschutzes stattfinden.

Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden. Diese Regelungen gelten auch für mündliche und praktische Prüfungen.

Ganztag und Betreuung in der Primarstufe und der Sekundarstufe I

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote … können … unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden.

Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich.

Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich.

Für Räume und Kontaktflächen gelten die Hygienebestimmungen, die im Rahmen der standortbezogenen Hygienekonzepte festgelegt sind. Eine Desinfektion von Spielzeugen, die gemeinsam genutzt werden, ist nicht erforderlich.

Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; die Coronabetreuungsverordnung lässt in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 auch das Tragen einer Alltagsmaske zu.

Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Möglich sind auch Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden. Die einzelnen Maßnahmen sind durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.

Wegfall der pädagogischen Betreuung

Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der – möglicherweise eingeschränkten – Ganztags- und Betreuungsangebote teil.

Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)

Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.

Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Berufliche Orientierung

Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“.

Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist. Im Übrigen gelten die zu den einzelnen Standardelementen innerhalb des Bildungsportals veröffentlichten Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Abschlussfeiern

Planungen für Abschlussfeiern (sind) zum jetzigen Zeitpunkt verantwortbar. Die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage können jedoch noch nicht festgelegt werden.

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