Neue Corona-Notbremse: Frisörbesuch mit Test – Kreis kann an Ausgangssperre ab 21 Uhr festhalten

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Haarstyle, Frisör - Symbolbild Pixabay

Mit der bundesweiten Corona-Notbremse gelten kurzfristig auch im Kreis Unna wieder schärfere Regeln.

Am heutigen Donnerstag, 22. April, wird das neue Infektionsschutzgesetz (wir berichten HIER) den Bundesrat passieren. Da von der Ländervertretung keine Zustimmung erforderlich ist, könnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch diese Woche unterzeichnen. In Kraft tritt es dann ab Samstag, 24. April.

Für den Kreis Unna, der weiter eine Inzidenz deutlich über 200 aufweist, ändert sich auch wiederum einiges.

An strengeren Regeln als vom Bund vorgesehen kann der Kreis festhalten – so kann es bei der Ausgangssperre ab 21 statt 22 Uhr bleiben und kann Spazierengehen und Joggen bis Mitternacht weiter verboten bleiben. Im neuen Bundesgesetz wird das so formuliert:

„Sofern Maßnahmen in einem Land strenger sind als der Katalog des § 28b IfSG, so gelten diese fort.“

Das ist noch nicht beschlossen. Die bisherige Allgemeinverfügung des Kreises mit obiger Ausgangssperre ab 21 Uhr gilt allerdings nur zum 26. April.

Ebenso wie alle Läden außer des täglichen Bedarfs müssen auch körpernahe Dienstleitungen wie Kosmetik und Nagelstudios wieder schließen. Frisörsalons dürfen geöffnet bleiben, doch gilt für den Besuch beim Frisör künftig Testzwang, war bisher nicht der Fall war.

„Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege.“ Vorzulegen ist ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergnis.

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