Kaum Rückgang der Gewaltdelikte: Hauptbahnhof DO bis Montag Waffenverbotszone

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Foto: Bundespolizei

Bereits wenige Stunden nach dem Inkrafttreten der Waffenverbotszone fanden Bundespolizisten gestern im Dortmunder Hauptbahnhof bei einem 18-Jährigen aus Dormagen ein verbotenes Messer – ein Karambit Messer aus Indonesien und Malaysia, das beispielsweise beim Reisanbau genutzt wird. Seit den 80-er Jahren wurden sie aber auch in westlichen Ländern vornehmlich als Waffe populär.

Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein.

Pandemiebedingt sind die Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr massiv zurückgegangen, Discos und Nachtclubs sind seit über einem Jahr geschlossen – doch die Gewalt in großen Ruhrgebietsbahnhöfen verharr nahezu auf ihrem Niveau.

Im 2. Halbjahr 2020 registrierte die Bundespolizei in den Hauptbahnhöfen Dortmund, Hagen und Bochum jeweils eine hohe zweistellige Zahl an Fällen, in denen Waffen mitgeführt oder eingesetzt wurden.

Deswegen werden die genannten Bahnhöfe ab Mittwoch, 21. April, bis zum darauffolgenden Montag zu Waffenverbotszonen erklärt.

Vom 21. bis zum 26. April ist im Dortmunder, Bochumer und Hagener Hauptbahnhof das Mitführen sämtlicher Waffen, Hieb- und Stichwaffen und gefährlichen Gegenständen verboten.

Verstöße können mit Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld geahndet werden, kündigt die Bundespolizei an.

Bei der Vielzahl an Gewalttaten im zweiten Halbjahr vorigen Jahres wurden laut Polizei immer wieder gefährliche Gegenstände eingesetzt. So stellten die Einsatzkräfte Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen sicher (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch Schraubendreher u. Ä..

„Diese Waffen führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen“, unterstreicht die BuPo. So griff am 28. Februar ein 28-jähriger Mann Bundespolizisten im Hauptbahnhof Dortmund mit einem Messer an.

„Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol und Drogen kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder, vor allem am Wochenende, zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden“, heißt es in der Ankündigung.

„Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei im Zeitraum der Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.“

– Die Allgemeinverfügung gilt vom 21. April 2021, 14:00 Uhr bis 26. April 2021, 06:00 Uhr. – Der Geltungsbereich umfasst den Dortmunder, Bochumer und Hagener Hauptbahnhof inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen ist der U-Bahn/ Stadtbahn Bereich. – Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können auf der Homepage der Bundespolizei (www.Bundespolizei.de) eingesehen werden.

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