„Corona-Notbremse“ greift ab Samstag – Für Kreis Unna Verschärfungen wie leichte Lockerung

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Regeln der Bundesnotbremse auf einen Blick. (Quelle: Bundesregierung)

Das heftig umkämpfte Gesetz ist durch. Die bundeseinheitliche Notbremse gegen die Corona-Pandemie (HIER unser Bericht) greift ab Samstag, den 24. April.

Das teilt die Bundesregierung mit.

Noch nicht bekannt war bis heute Abend (22. 4.), ob das Bundesgesetz unmittelbar die aktuellen Regeln des Kreises Unna ablöst (HIER nachzulesen) oder ob dazu eine neue Allgemeinverfügung abgewartet werden muss.

Die aktuelle Verordnung des Kreises Unna ist bis zum Montag, 26. April, befristet. Sie sieht in einigen Bereichen noch großzügigere Regelungen vor (Click and Meet plus Test ist trotz Inzidenz über 200 erlaubt, das Bundesgesetz zieht die Grenze bei Inzidenz 150), bei der Ausgangssperre ist der Kreis strenger (sie gilt – noch – ab 21 statt 22 Uhr und verbietet sogar einsame Spaziergänge).

Vor der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte heute (22. 4.) der Bundesrat das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) passieren lassen. Unter heftiger Kritik aus vielen Bundesländern, aber ohne Einspruch.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte im Bundesrat die aus Regierungssicht unmittelbare Relevanz des Gesetzes: Es sei das „übergeordnete Ziel, in dieser Pandemie weiterhin eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Inzidenzen müssen runter.“

Der Bundestag hatte den heftig umstrittenen Beschluss gestern gegen die Stimmen von FDP, LINKEN und AfD verabschiedet. Die Grünen enthielten sich, aus der Union gab es 21 Gegenstimmen, aus der SPD zwei.

Die Notbremse kommt beim Bundesverfassungsgericht auf den Prüfstand. Neben der FDP hat auch ein SPD-Bundestagsabgeordneter aus Bayern Klage angekündigt – einer von zwei Sozialdemokraten, die sich dem Gesetz verweigerten.

Die Maßnahmen der Notbremse gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen drei Tage lang die 7-Tages-Inzidenz bei 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern lag. Der Kreis Unna liegt schon viele Tage über 200 (heute, am 22. 4., bei 230).

Auf Grundlage der Inzidenzen der letzten drei Tage bewerteten und veröffentlichten die Kommunen, welche Regeln bei ihnen am nächsten Tag gelten, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage mit.

Die Neuregelung tritt am Freitag (23. April) in Kraft. „Das erste Mal greift das Gesetz also am 24.4.2021“, so die Regierung.

Im Bundesrat äußerten 6 Ministerpräsidenten erheblichen Unmut. Alle sahen verfassungsrechtliche Bedenken – insbesondere wegen der starren Notbremse – und Probleme bei der praktischen Umsetzung.

Dem Bund warfen sie zudem vor, nicht die Erfahrungen der Länder berücksichtigt zu haben. Dass sie dennoch keinen formellen Einspruch erhoben, begründeten sie damit, dass wegen der anhaltenden Pandemie nun Handlungsbedarf bestehe.

Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, kritisierte die „Entmachtung“ der Länder sehr scharf:

„Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland.“

Das Gesetz sei in Entstehung, Ausgestaltung wie auch im Ergebnis unbefriedigend.

Zweifel an der Wirksamkeit dieser Kompetenzverlagerung auf den Bund äußerte Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU), während sein Parteifreund aus Hessen, Ministerpräsident Volker Bouffier, die starren Ausgangsbeschränkungen als „verfassungsrechtlich problematisch“ bezeichnete. Diese Bedenken teilte Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD): ER sei „sehr gespannt“ auf die Rechtsprechung. Konkret für den Infektionsschutz seien die Neuregelungen „kein großer Wurf“.

Das Gesetz ist ein Einspruchsgesetz – heißt, Zustimmung des Bundesrates war nicht nötig. Die Länderkammer hätte aber den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen und das Gesetz damit zeitlich aufhalten können.

2 KOMMENTARE

  1. Dieses Gesetz zeigt die Inkompetenz der derzeitigen politischen Akteure und gipfelt darin das einige MP der Bundesländer es ebenso als Schwachsinn beurteilen aber letztlich dann doch zustimmen.
    Niemand dort hat das Rückgrat dann doch seine Meinung zu vertreten.
    Ein Armutszeugnis der Demokratie und der Meinungsfreiheit.
    Und genau da liegt u.a auch das ursächliche Problem.
    Die Verantwortlichen sollten sich doch bitte mal ansehen wo, wie und in welchen Strukturen die Infektionszahlen entstehen.
    Die Leute, die täglich im Gesundheitswesen unterwegs sind, kennen sie.
    Hier anzusetzen und strikte Maßnahmen für diese Hotspots bis hin zur absoluten Abriegelung umzusetzen, wie sie in anderen Europäischen Ländern praktiziert wurde und erfolgreich war, dazu fehlt dann eben auch das Rückgrat.
    Also lieber weiter die gängeln die sich an Regeln halten aber nun mit wenig zielführenden Maßnahmen weiterhin ihren Alltag Woche für Woche planen müssen und, wenn berufstätig wie fast überall, mit Ärger und finanziellen Einbußen belastet sind.

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