Neues Infektionsschutzgesetz steht bevor – Ausgangssperre im Kreis Unna macht striktere Vorgaben

2
2338
Radfahren - Symbolbild, Archiv RB

Die eine Verordnung ist gerade im Kreis Unna in Kraft, das andere wird gerade bundesweit geplant – beide enthalten widersprüchliche Vorgaben zur Ausgangssperre.

Unsere Redaktion erklärt, was aktuell bindend ist.

Änderungen im Bundesinfektionssschutzgesetz

UPDATE – das Gesetz ist mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. FDP kündigt Verfassungsbeschwerde an.

Wegen der Abstimmung über das geänderte Infektionsschutzgesetz (mit weitreichenden Eingriffen in die Freiheits- und Bürgerrechte wie nächtlichen Ausgangssperren ab Inzidenz 100) wollen am Mittwoch, 21. April, Tausende Menschen im Bereich des Regierungsviertels in Berlin auf die Straße gehen.

Laut Medienberichten ist die Polizei auf einen größeren Einsatz vorbereitet, den auch Kräfte der Polizei NRW unterstützen werden. Eine Polizeisprecherin in Berlin sagte, es gebe bundesweite Aufrufe, zum Protest in die Hauptstadt zu fahren.

Wie berichtet, geht es um bundeseinheitliche verbindliche Vorgaben zu  AusgangssperreSchule und Kontaktbeschränkungen, die bisher jedes Bundesland für sich regelte. Das Kabinett hat die Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes bereits beschlossen. Laut Südwestpresse/Panorama, die sich auf aktuelle Informationen von Nachrichtenagenturen beruft, soll an diesem Mittwoch, 21. April, der Bundestag über das Gesetz abstimmen.

Die Länderkammer – der Bundesrat – kommt voraussichtlich am Donnerstag, 22. April, zum Zug. Der Bundesrat wies darauf hin, dass das Gesetz als Einspruchsgesetz formuliert ist. Es bräuchte somit nicht die Zustimmung der Länderkammer. Diese könnte jedoch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um das Gesetz nachverhandeln zu lassen. Hierfür wäre eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen nötig.

Was gilt aktuell im Kreis?

Die schlagzeilenträchtige öffentliche Diskussion um die neue Bundesgesetzgebung führt aktuell zu Irritationen bei Leserinnen und Lesern aus dem Kreis Unna, wo seit Montag, 19. April, eine neue Allgemeinverfügung mit verschärften Coronaregeln gilt.

Auch diese verordnet – neben weiteren Schließung der Schulen und einem eingeschränkten Pandemiebetrieb für die Kitas – das hitzig debattierte Instrument „nächtliche Ausgangssperre“.

Diese gilt laut Kreisverfügung zunächst bis zum 26. April befristet täglich zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen gestattet die vom Kreis verhängte Sperre weder für abendliche Spaziergänge noch für abendlichen Solo-Sport wie Joggen oder Radfahren.

Am 21. 4. bewertete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Ausgangssperre im Kreis als rechtswidrig. Gültig ist das aber nur für den Kläger.

Was soll im neuen Bundesgesetz stehen?

Folgendes sieht eine Beschlussempfehlung des maßgeblichen Gesundheitsausschusses vor:

  • Verpflichtender Distanzunterricht für Schulen ab 7-Tages-Inzidenz von 165.
  • Ausgangsbeschränkungen ab Inzidenz 100 von 22.00 bis 5.00 Uhr geben – damit eine Stunde später beginnen als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge bis Mitternacht erlaubt, aber nur alleine.
  • Einkaufen jenseits des täglichen Bedarfs: Click and Meet plus Test – wie derzeit im Kreis Unna (wo die Inzidenz bei über 200 liegt) – ist nur noch bis Inzidenz 150 erlaubt. Darüber müssen die Läden schließen und dürfen nur noch abholen lassen (Click & Collect).
  • Für Kinder bis 14 Jahren ist Sport auch bei hohen Inzidenzen erlaubt „in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens 5 Kindern“. Anleitungspersonen sollen ein negatives Testergebnis vorlegen müssen.
  • Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativtest offen bleiben, auch Autokinos dürften weiter öffnen.
  • Bei Beerdigungen sind statt nur bisher vorgesehenen 15 nun 30 Personen erlaubt.
  • Arbeitgeber müssen Präsenzbeschäftigten pro Woche 2 Coronatests anbieten. Bietet der Arbeitgeber Homeoffice an, wozu er angehalten ist, soll der Arbeitnehmer verpflichtet werden, sie anzunehmen.

Alle Regelungen sollen vorerst befristet sein zum 30. Juni.

Rechtliche Bedenken:

Rechtliche Bedenken gegen die Eingriffe in die Bürgerrechte haben nicht zuletzt 7 Referate des Bundeskanzleramtes selbst geltend gemacht. HIER berichten wir zusammenfassend.

2 KOMMENTARE

  1. Jeder Landesfürst hat in der jüngsten Vergangenheit an den Beschlüssen in Berlin mitgewirkt und sie abgesegnet.
    Auf dem Weg in Heimat aber schon überlegt wie man doch die eben beschlossenen Maßnahmen bestens umgehen kann. Der Erfolg ist abzulesen an den Infektionszahlen. Hätten sich die Regionalfürsten sich an ihre eigenen Abmachungen gehalten wäre eine bundeseinheitliche Regelung nicht erforderlich gewesen.
    Nun ist sie da ,setzt aber dem ganzen Gehampel um eine Eindämmung des Infektionsgeschehens die Krone auf.
    Wieder wird an Symptomen herumgedoktert statt das Problem, wie erfolgreich praktiziert in anderen Ländern, im Keim zu ersticken.
    Aber da passt natürlich dann auch die aktuelle Info der IHK, die eh nichts auf die Reihe bekommet ins Bild. Harter Lockdown, um Gottes willen nein.
    Und so werden die Probleme, die eine Minderheit von Ignoranten zu vertreten hat, wieder auf die Allgemeinheit abgewälzt.
    Eine Zeit lang konnte man sicher den Kurs der Regierung vertreten aber was seit Monaten wider besseres Wissen, zu dem diese Regierung offensichtlich nicht in der Lage ist, abläuft ist nicht mehr zu ertragen.
    Gute Nacht Deutschland. .

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here