Verstoß gegen Ausgangssperre kostet in Unna 250 Euro – Ordnungsstreifen jetzt später als sonst

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Symbolbild Ausgangssperre - Fußgängerzone Unna. (Foto: S. Rinke / RB)

Bei Verstößen gegen die seit Montag (19. 4.) geltende nächtliche kreisweite Ausgangssperre wird das Ordnungsamt der Kreisstadt kein Auge zudrücken.

Das könne man nicht. Nachsicht sei in an diesem Punkt nicht möglich, erklärte uns am Nachmittag Stadtsprecher Christoph Ueberfeld.

„Wir sind bei dieser weitreichenden Vorgabe als Stadt die ausführende Behörde. Wir haben keine Entscheidungsbefugnis, sondern sind gezwungen, die Regelungen vor Ort umzusetzen.“

Als Bußgeld für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich ohne „triftigen Grund“ (siehe die vom Kreis genannten Ausnahmen) zwischen 21 und 5 Uhr auf der Straße aufhalten, setzt die Stadt Unna 250 Euro an. Dieser Betrag richtet sich nach dem Bußgeldkatalog der Coronaschutzverordnung NRW.

„Wir streben eine kreisweit einheitliche Regelung beim Bußgeld an“, sagt Ueberfeld, denn durchaus gibt es für die Kommunen Spielräume – nicht nach unten, aber nach oben: Die Stadt Hagen kassiert bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre den doppelten Betrag, 500 Euro.

Hatte die Kamener Bürgermeisterin bereits am Samstag angekündigt, die Kontrollpräsenz in der Innenstadt merklich aufzustocken, wird der Ordnungsdienst in Unna ab sofort zu veränderten Zeiten seine Patrouillengänge machen, berichtet Stadtsprecher Ueberfeld. Heißt, die Kontrollen finden jetzt aufgrund der um 21 Uhr beginnenden Ausgangssperre entsprechend (auch) später in den Abend- und Nachtstunden statt.

„Und nochmal: Nachsicht – nach dem Motto, ,geh jetzt mal schnell nach Hause, wir drücken ein Auge zu´ – wird es bei der Ausgangssperre nicht geben“, macht Christoph Ueberfeld unmissverständlich klar:

Hatten es die Ordnungsdienstler bei Verstößen gegen die Maskenpflicht noch zumeist bei Ermahnungen belassen und Bußgelder auf „notorische Verweigerer“ beschränkt, werden beim Draußen-Aufenthalt ohne „triftigen Grund“ zwischen 21 und 5 Uhr sofort 250 Euro fällig.

Heißt, es kommt ein Bußgeldbescheid – gegen den man natürlich ohne einen Grund zu nennen Widerspruch einlegen kann. Auch bei der Kontrolle auf der Straße „muss“ man keinen Grund nennen, wieso man draußen ist – das einzige, was man angeben „muss“, sind die Personalien. Entsprechend können solche Bußgeldverfahren langwierig werden und theoretisch bis vor dem Amtsgericht landen – wenn sie nicht wegen Geringfügigkeit vorher eingestellt werden.

Früherer Ladenschluss – bitte beachten:

Aufgrund der Ausgangssperre im Kreis Unna, die um ab 21 Uhr beginnt, schließt Edeka Harhoff in Königsborn ab sofort um 20 Uhr. Ebenso verfahren zahlreiche andere Frischemärkte und Discounter überall im Kreis, etwa auch in Fröndenberg, wo Netto und Penny normalerweise bis 22 Uhr geöffnet haben und Lidl und Edeka bis 21 Uhr. Jetzt also alle nur noch bis 20 Uhr.

3 KOMMENTARE

  1. „Wir sind bei dieser weitreichenden Vorgabe als Stadt die ausführende Behörde. Wir haben keine Entscheidungsbefugnis, sondern sind gezwungen, die Regelungen vor Ort umzusetzen.“

    Wir haben ja nur Befehle befolgt, uns taten die Juden, Behinderten, Zigeuner, Schwule (etc) ja auch leid…

    Da sind wir also wieder angekommen, hat ja immerhin 75 Jahre gedauert. Aber diesmal wird keine Ausrede mehr gelten, ihr Beamten wisst genau was ihr da tut.

    Ich kann nur hoffen das bald jeder der da mitgemacht hat, seine gerechte Bestrafung erhält, ihr widert mich an.

  2. Hach, das hätte sich der Honecker mal trauen sollen. Da werden im Bundestag (und vor allem im Kanzleramt) so manche Augen vor Rührung feucht.
    Aber die meisten Wähler leiden eh unter dem Stockholmsyndrom.
    An den Großteil derer, die jetzt meckern: Ihr habt es so gewollt!

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