Grauenhafte Tierquälerei in Selmer Schlachthof: Grüne und CDU fordern Antworten von Landrat Löhr (SPD)

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Die Tiere wurden in Tötungsboxen im sehr schlechten Zustand eingesperrt. (Foto: SOKO)

Die massiven, brutalen und mutmaßlich jahrelangen Tierquälereien, die sich – durch Tierschützervideos nachgewiesen – im Selmer Schlachthof Prott abgespielt haben (wir berichteten), rufen jetzt – zeitverzögert – auch die Kreistagspolitik auf den Plan.

Unsere Redaktion hatte umfassend über die grausamen Schlachtpraktiken und die fragwürdige Rolle der Kreisbehörden berichtet. Parallel dazu griff inzwischen zweimal die ARD den Fall auf (HIER geht es zu unserer Berichterstattung).

Die Fraktionen der Grünen und der CDU stellen am heutigen Freitag, 16. April, eine umfangreiche Anfrage mit zahlreichen kritischen Punkten an Landrat Mario Löhr (SPD).

„Sehr geehrter Herr Landrat Löhr,

die Fraktion GRÜNE im Kreistag und die CDU-Fraktion bitten Sie, folgende Fragen zum Verdacht des illegalen Schächtens im Selmer Schlachtbetrieb Prott in den oben genannten Gremien zu beantworten. (Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz am 10.05.2021, Kreistag am 22.06.2021)

1. Wann war die letzte Begehung (vor Veröffentlichung durch die Tierrechtsorganisation) in diesem Betrieb?

2. In welcher zeitlichen Abfolge und durch wen ist eine Überprüfung des Schlachtbetriebes in Selm im Jahr 2021 erfolgt, und wie häufig war die Kontrollfrequenz in den letzten 5 Jahren?

3. Welche der nachzuweisenden Kontrollen erfolgten ohne vorherige Ankündigung und handelte es sich um anlassbezogene Kontrollen oder lediglich um Regelbegehungen?

4. Welche Erkenntnisse und Ergebnisse der veterinärfachlichen Untersuchungen liegen dem Kreis vor?

5. Hat es dabei Hinweise auf illegale Schächtungen ergeben? Wenn ja, welche und wann?

6. Wurden bei Tieren, die nachweislich ohne Betäubung (d.h. ohne Einschussloch im Kopf) geschlachtet wurden, amtliche Freistempel erteilt?
Wenn ja, wann und von wem?

7. Sind der Verwaltung ordnungsbehördliche Verstöße oder Versäumnisse des Anlagenbetreibers bekannt und wurde der Betrieb als Risikobetrieb eingestuft?
Wenn ja, seit wann und über welchen Zeitraum und welche Maßnahmen wurden zu deren Ahndung eingeleitet?

8. Ist die unabdingbare Erfordernis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zum Betrieb einer solchen Einrichtung durch den Anlagenbetreiber nach Einschätzung der Verwaltung durch den Betreiber gegeben?
Wenn nein, warum wurde diese dem Anlagenbetreiber nicht entzogen?


Begründung:

Die bundesweite Berichterstattung zu den Ereignissen in Selm reißt nicht ab. Aufklärung ist dringend geboten.

Erst am 13.04. erschien hierzu im ARD/MDR-Magazin FAKT erneut ein ausführlicher Bericht. Das Bielefelder Tageblatt/Neue Westfälische sprach von „grauenhafter Tierquälerei“ und das NRW Umweltministerium von „hoher krimineller Energie“, „erschreckenden Ereignissen“, und „zutiefst tierquälenden Praktiken“.

Die Meldungen in den Medien sowie die Stellungnahmen des Ministeriums … NRW geben berechtigten Anlass, dass von behördlicher Seite im Vorfeld der jetzigen Ereignisse, aber auch in den letzten Jahren Lücken im Kontrollsystem vorhanden sein könnten.

Ihre Stellungnahme vom 13.04. lässt viele Fragen unbeantwortet. Deshalb bitten wir Sie um ausführliche
Beantwortung unserer Fragen, um im Sinne des Tierwohls die notwendige Transparenz herzustellen.“

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