Ausgangssperre gilt weiter: Märkischer Kreis legt Beschwerde gegen Gerichtsurteil ein

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Bildquelle: Pixabay

Im Eilverfahren hat das Arnsberger Verwaltungsgericht die nächtliche Ausgangssperre im Märkischen Kreis heute gekippt – und eilig hat die Kreisverwaltung dagegen Beschwerde beim nächsthöheren Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.

Damit bleibt der umstrittene „Hausarrest“ von 21 bis 5 Uhr vorerst gültig.

Gegen die Ausgangsbeschränkung sind allerdings noch 11 weitere Eilverfahren beim Arnsberger Gericht anhängig. Auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kassierte einen derartigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger jüngst als unverhältnismäßig.

„Das Thema hat aktuell eine große landes- und bundespolitische Tragweite. Darum stehen wir im engen Austausch mit dem Ministerium, das uns ausdrücklich dazu aufgefordert und darin bestärkt hat, in dieser Fragestellung eine Entscheidung der nächsthöheren Instanz herbeizuführen“,

sagt Landrat Marco Voge.

Hintergrund: Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Eilbeschluss einem Antrag gegen die durch die Allgemeinverfügung des Kreises erlassene Ausgangsbeschränkung stattgegeben. Der Kreis wird Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen. Bis auf weiteres bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises in Kraft.

Heißt: Der Vollzug der Allgemeinverfügung durch die Ordnungsbehörden und die Polizei wird nach Entscheidung des Krisenstabs nicht ausgesetzt.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg macht deutlich, dass Ausgangsbeschränkungen „grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Pandemiebekämpfung und damit zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems darstellen“. Wörtlich heißt es: „Durch die getroffene Maßnahme werden nächtliche Kontakte von in verschiedenen Haushalten lebenden Personen erschwert, sodass im Hinblick auf den erheblichen Beitrag privater Zusammenkünfte zum Infektionsgeschehen […] zumindest eine gewisse Abschwächung der weiteren Ausbreitung von Infektionen […] zu erwarten ist.“

Darüber hinaus verfolgt die Anordnung der Ausgangsbeschränkung laut Verwaltungsgericht einem „legitimen Zweck“. Gemeint ist damit die Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus und „der damit einhergehenden Gefahren für die Bevölkerung“. Die Gefahrenlage im Märkischen Kreis sei „weiterhin als ernst einzuschätzen“ – vor allem im Hinblick auf eine mögliche Überlastung des Gesundheitswesens. Den Beschluss begründet das Verwaltungsgericht Arnsberg unter anderem damit, dass weitere Begründungen erforderlich seien, inwieweit private Kontakte zur Nachtzeit außerhalb von Unterkünften einen Anteil am Infektionsgeschehen aufweisen.

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und dem nach den Osterferien wieder gestiegenen 7-Tage-Inzidenzwert (201,6 am Dienstag) waren und sind aus Sicht des Krisenstabs schärfere Maßnahmen notwendig. In enger Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium wird der Kreis daher gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg Beschwerde einlegen. Ziel ist weiterhin, die derzeitige Infektionswelle zu brechen.

Das Verfahren landet somit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

Das Instrument der Ausgangssperre wird aktuell auch auf Bundesebene im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes diskutiert und soll (der Bundestag muss nächste Woche beschließen) bundesweit zukünftig für Kreise ab einer Inzidenz von mehr als 100 in Kraft treten.

„Wir haben den Beschluss und die Begründung des Verwaltungsgerichts Arnsberg detailliert im Krisenstab analysiert. Unser Ziel bleibt eindeutig: Das Infektionsgeschehen im Kreis gezielt und passgenau einzudämmen. Dafür sind bei uns weiterhin Maßnahmen über die landesweiten Regeln hinaus notwendig. Mein Dank gilt ausdrücklich allen, die sich weiterhin diszipliniert an die Regeln halten und Kontakte meiden. Uns ist bewusst, dass schärfere Maßnahmen auch diejenigen treffen, die sich an die Regeln halten. Sie richten sich aber vor allem an diejenigen, die mit unvorsichtigem Verhalten das Infektionsgeschehen anfachen. Deshalb sind die Verschärfungen nach wie vor richtig“, sagt Landrat Marco Voge.

Der Krisenstab des Märkischen Kreises appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, weiterhin konsequent die AHAL (Abstand-Händehygiene-Alltagsmaske-Lüften)-Regeln einzuhalten und Kontakte, besonders im privaten Bereich, auf ein Minimum zu beschränken. „Das Virus unterscheidet nicht zwischen öffentlichem und privatem Raum.“

Quelle: Kreisverwaltung MK

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