Einbahnregelung am Hertinger Tor: Ordnungsamt weist Bürgerbeschwerde zurück

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Archivbild - Einbahn und Parkplätzeabbau an der neuen Grundschule Am Hertinger Tor, hier die Brockhausstraße. (Foto RB)

Mit der Eröffnung der neuen Gemeinschaftsgrundschule am Hertinger Tor wurde seitens der Stadt Unna wie berichtet auch der Verkehr neu geregelt. Dazu gehört eine Einbahnstraßenregelung auf der Bachstraße.

In einem Bürgerantrag fordert eine Anliegerin die Rücknahme dieser Einbahnstraßenregelung im Bereich Bachstraße 5–7. Der Antrag steht heute Nachmittag auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses (Beginn 17 Uhr, Ratssaal) und dürfte aussichtslos sein. Denn Ordnungsamtsleiterin Heike Güse hat eine klare Meinung dazu.

Sie nimmt wie folgt Stellung:

„Anlass … war die Gesamtbetrachtung der Verkehrssituation im Wohngebiet rund um
das Hertinger Tor.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie der Auswertung der Rückmeldungen sind
Bürger mit dem Vorschlag an die Verwaltung herangetreten, in der Bachstraße eine
klarere Verkehrsführung zu schaffen. Diesen Hinweisen wurde im Rahmen einer weiteren Prüfung
nachgegangen.

Im Bereich der Bachstraße, insbesondere auf Höhe der Hausnummern 5 bis 7, ist die Fahrbahnbreite
aufgrund des parkenden Verkehrs eingeschränkt. Begegnungsverkehr ist an dieser Stelle nur
erschwert möglich.
Aus Richtung Hertingerstraße kommend wird regelmäßig auf der rechten Seite
geparkt. Für die Einbahnstraßenregelung wurde daher die Fahrtrichtung zur Vinckestraße gewählt.
Durch die Regelung wurde eine verkehrlich nachvollziehbare Verkehrsführung geschaffen.

Durch die neue Verkehrsführung kann der Verkehr aus Richtung Vinckestraße nicht mehr geradeaus
in die Bachstraße einfahren.
Stattdessen besteht die Möglichkeit, rechts über die Rembrandtstraße in
die Bachstraße und weiter zur Hertingerstraße zu fahren oder links über die Rembrandtstraße und
die Gerichtsstraße zur Hertingerstraße zu gelangen.

Der hierdurch entstehende Umweg ist geringfügig. Für die Fahrbeziehung über die Bachstraße
beträgt er lediglich etwa 30 Meter; bei einer Führung über die Gerichtsstraße liegt der Umweg bei
etwa 170 Metern. Diese Mehrwege sind aus fachlicher Sicht hinnehmbar.

Beschwerden von direkten Anwohnern sind bislang nicht bekannt geworden.
Auch die unmittelbar betroffenen Anwohner müssen teilweise einen geringen
Umweg zu ihren Grundstücken in Kauf nehmen. Dieser Umweg ist jedoch im Verhältnis zu der
erreichten Verbesserung der Verkehrsführung als zumutbar und vernachlässigbar einzustufen.

Die Einbahnstraßenregelung wurde den Bürgern im Quartier schriftlich mitgeteilt. In der damaligen Information wurde unter anderem ausgeführt, dass unnötiger Durchgangs- beziehungsweise „Kreiselverkehr“ am Spielplatz an der Bachstraße
vermieden werden soll. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Parksituation im Gebiet Hertinger Tor für viele
Anwohner eine Belastung darstellt und mit den geplanten Bewohnerparkzonen
sowie weiteren Maßnahmen eine spürbare Verbesserung erreicht werden soll.

…Die gesamte angeordnete Beschilderung im Quartier wurde inzwischen angebracht.
Aus fachlicher Sicht besteht kein Anlass, die Einbahnstraßenregelung im Bereich Bachstraße 5–7
zurückzunehmen. Die Regelung dient einer klareren Verkehrsführung, reduziert Konflikte im
Begegnungsverkehr und ist für die und Anwohner zumutbar.“

Quelle: Ratsinformationssystem Unna

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