Selbsttests für Schüler werden nach den Osterferien Pflicht – an allen Schulen in NRW

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Covid-19-Test / Symbolbild Pixabay

Erst am Dienstagabend bei Markus Lanz hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) eine Corona-Selbsttestpflicht an den Schulen nach Ostern in Erwägung gezogen. Wir berichteten.

Heute Abend (1. April) kam die Bestätigung.

Auch NRW führt wie schon andere Bundesländer (etwa Sachsen) nach den Osterferien eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler ein. Das teilte am Abend des Gründonnerstags das Schulministerium mit.

„Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird“,

so Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).

Demnach sollen Kinder und Jugendlichen aller Schulen nach den Ferien zweimal wöchentlich Selbsttests durchführen.

Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben, heißt es in der Pressemitteilung. 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer:

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer. /Quelle Land NRW

„Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können.

Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“

Die Selbsttests werden in den Schulen gut angenommen und die Durchführung gelingt weitestgehend problemlos. Um den Testanstrengungen in den Schulen im Interesse des Gesundheitsschutzes für alle noch mehr Wirkung zu verleihen, ist nunmehr eine Testpflicht vorgesehen – wie auch in anderen Bundesländern beabsichtigt.

Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz ist, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen. Das soll mit einer Testpflicht sichergestellt werden.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Ministerium für Schule und Bildung darüber informiert, dass es nach den Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Schulen zunächst auf der Grundlage der Schulmail vom 25. März 2021 für die Dauer von zwei Wochen in den Wechselunterricht starten.

Nach den Osterferien sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen. Gebauer: „Wir wollen alles tun, um eine Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien zu ermöglichen und tauschen uns dazu wie angekündigt in der kommenden Woche mit den schulischen Verbänden aus.“

Bereits vor den Ferien wurden die weiterführenden Schulen mit Selbsttests beliefert. Die Auslieferung wird auch in den Ferien nach den Ostertagen fortgesetzt und um den Kreis der Grund-  und Förderschulen erweitert. Durch diese Vorkehrungen vor und in den Ferien wird sichergestellt, dass bei einem Schulstart nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests pro Woche bereitstehen. 

Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war Vorreiter bei den Regelungen zu einer weitreichenden Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht. Nachdem darüber anfangs heftig debattiert wurde, ist die Maskenpflicht zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie heute selbstverständlich. Mit der Testpflicht schaffen wir eine weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann.“

Offen bleibt in der Erklärung der Ministerin, ob die Testpflicht auch für die Lehrkräfte und die weiteren Mitarbeiter/innen an den Schulen gilt.

4 KOMMENTARE

  1. Zitat „Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen“ Die Lachnummer des Landes hat wieder zugeschlagen.
    Bisher ist absolut nichts unternommen worden von dieser Herbergsmutter (heute nennt sie sich Schulministerin) um den Unterricht nach besten Möglichkeiten bei Gesundheitsschutz durchführen zu können.
    Hinterwäldlerisches Denken zu all den Themen, Vorschläge Fehlanzeige.
    Und nun wird die Verantwortung für diese Versagen auf die geschoben die bereits an der Grenze des Machbaren sind, Eltern und die Kinder die sich dann unter Aufsicht die Nasen blutig popeln sollen und bei positivem Ergebnis öffentlich gemoppt werden.
    Verbesserung Gesundheitsschutz in den Schulen selbst?? Hat diese Landesregierung keine Antworten.
    Aber es sind ja noch 10 Tage hin bis zum Ferienende und was interessiert das Geschwätz dieser Figuren von heute.

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