Impfung Vorerkrankter am 3. 4.: Diese Krankheiten zählen dazu – Kamen und Unna fahren Stadthallen hoch

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Symbolbild Corona-Impfung - Quelle Pixabay

Mit 2800 zusätzlichen BionTech-Impfdosen vom Land NRW werden am Karsamstag, 3. April, wie gestern berichtet die Menschen aus der Priorisierungsgruppe 2 mit Vorerkrankungen geimpft.

Kreisgesundheitsdezernent Uwe Hasche kündigte gestern in einer Videokonferenz an, dass die Betroffenen zügig informiert werden sollen, dazu laufen Abstimmungen zwischen dem Kreis, den Hausärzten und den Städten und Gemeinden.

Letztere sollen die Impfungen vor Ort in den Kommunen organisieren, wie es schon bei den Impfungen des Kitapersonals und der Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen erfolgte.

  • Die Stadt Kamen kündigte am Dienstag bereits an, die Impfungen in der Stadthalle vorzunehmen. Unna impft wie schon bei der Impfung der Lehrkräfte und des Kitapersonals ebenfalls in der Stadthalle, Fröndenberg in der Gemeinschaftsgrundschule.
  • Die Hausarztpraxen im Kreis schicken aktuell Listen priorisierter Patienten an ihre jeweilige Stadt oder Gemeinde. Diese informieren wiederum die Vorerkrankten und unterbreiten ihnen mit Uhrzeit und Ort ein Impfangebot.

Welche Vorerkrankte ein Impfangebot bekommen sollen, listet der Bund in seiner Impfordnung auf:

 Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
 Personen nach Organtransplantation
 Personen mit einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
 Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
 Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
 Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
 Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
 Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
 Personen mit chronischer Nierenerkrankung
 Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40).

Wichtig: Ein ärztliches Attest ist erforderlich. Das Attest bescheinigt betroffenen Personen, dass sie nach § 3.1 Abs. 2 der Impfverordnung zu der oben genannten Personengruppe gehören, die mit hoher Priorität gegen COVID-19 geimpft werden sollen.

Kamen impft in der Stadthalle:

Von den 2.800 Dosen des Impfstoffes BioNTech, die der Kreis Unna in der dieser Woche als zusätzliches Kontingent vom Land NRW erhält, werden am kommenden Samstag 320 Menschen in Kamen geimpft.

Die Stadt Kamen stellt hierzu auf Bitten des Kreises die Stadthalle, die notwendige Infrastruktur und Personal zur Verfügung. Die Vorbereitungen für den Impftermin laufen auf Hochtouren.

Nach den aktuellen Planungen erhalten die 320 Personen den Impfstoff in einem Zeitfenster zwischen 10 und 15 Uhr. Die Stadt greift hierbei wieder auf das System mit vier Impfstraßen zurück, das sich bereits bei den Impfterminen für die Beschäftigten in Grundschulen und Kindertagesstätten bewährt hat. Die Impfung selbst übernimmt ein Impfteam der Kassenärztlichen Vereinigung, teilte die Stadt in einer Presseerklärung vom Dienstag mit (30. 3.).

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