Hund jagte Rehe über Heerener Feld – Dringender Appell: Bitte anleinen – es ist Brut- und Setzzeit

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Archivbild vom 27. März 2021, fast genau vor einem Jahr: Ein Hund jagt auf einem Feld in Kamen-Heeren eine Gruppe Rehe. Screenshot aus einem Video eines Lesers, der dringend appelliert: Bitte gerade in der Brut- und Setzzeit Hunde anleinen.

Ein großer schwarzer Hund läuft über ein Feld; in einiger Entfernung vor ihm her flüchten einige Rehe in großen erschreckten Sprüngen. Der Hund rennt den Rehen nach bis zu einer Seite des Feldes, sie flüchten wieder quer übers Feld auf die andere Seite und sind schließlich in einem Waldstück verschwunden, weil sie – in diesem Fall – ungleich schneller sind als ihr etwas behäbiger Verfolger.

Doch nicht immer geht es so gut aus für aufgeschreckte Wildtiere, wenn ein unangeleinter Hund vom Jagdtrieb gepackt wird.

Der Leser aus Kamen, der die flüchtenden Rehe mit einem kurzen Video aufnahm und uns schickte, appelliert an die Vernunft aller Hundehalter.

Gerade jetzt im Frühling, wenn die Vögel zu brüten beginnen und Wildtiere ihre Jungen bekommen und großziehen, sollte jeder verständige Hundehalter sein Tier beim Spazierengehen in Wald und Feld an der Leine führen.

Denn auch mit dem wohlerzogensten und folgsamsten Hund kann der Jagdinstinkt durchgehen, wenn plötzlich vor seiner Nase ein Reh, ein Hase, ein Fasan oder ein anderes beliebiges Wildtier auftaucht.

Jahr für Jahr werden in unseren Wäldern zahlreiche Wildtiere von freilaufenden Hunden zu Tode gehetzt oder totgebissen. Trifft es ein Muttertier, müssen die unversorgten Jungtiere elendiglich verhungern.

Der im Video aufgenommene Hund sei schon des Öfteren frei laufend außerhalb der Sichtweite der Besitzerin gesehen worden, berichtet der Leser, der die Halterin auf den Vorfall ansprach. „Die Dame hatte sich für die Aktion leider nicht entschuldigt oder sonstiges.“

Brut- und Setzzeit 2021 NRW: 1. April bis 15. Juli:

Die Brut- und Setzzeit beginnt in der Regel am 1. April und endet am 15. Juli. In dieser Zeit herrscht in einigen Bundesländern Leinenpflicht, so auch in Nordrhein-Westfalen.

Rechtlich ist die Brut- und Setzzeit laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Dabei geht es um Paragraph 39 im BNatSchG. Dieser besagt folgendes:

  • es ist verboten, Wildtiere und Vögel absichtlich aufzuscheuchen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten
  • es ist nicht erlaubt, wilde Pflanzen von ihrem Standort zu entfernen, zu nutzen oder ihren Lebensraum zu verwüsten
  • es ist untersagt, die Lebensstätten von Wildtieren, Vögeln und Pflanzen zu beschädigen oder zu zerlegen

Freie Landschaft: Wo müssen Hunde an die Leine?

Per Definition ist die freie Landschaft der Raum außerhalb bebauter Gebiete. Wald, Wege und Gewässer zählen in diese Kategorie, der innerörtliche Bereich nicht. Auch dünn besiedelte Flächen werden zur freien Landschaft gerechnet. In diesem Gebiet sind Hundehalter dazu verpflichtet darauf zu achten, dass der Vierbeiner weder streunt noch wildert. Im Besonderen gilt dies in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit.

Bitte auch selbst Rücksicht nehmen – der Wildtier-Kinderstube zuliebe!

Viele Vögel und Wildtiere richten ihre Kinderstuben direkt auf dem Boden her. Schon ein umherstreifender und schnüffelnder Hund schreckt die Tiere auf. So manches Elterntier verlässt aus Angst vor dem Fressfeind das Nest oder den Bau und kehrt nicht mehr zurück. Gelege erkalten, das keimende Leben darin wird zerstört, Jungtiere erfrieren und/oder verhungern. Deshalb ist es auch für Menschen so wichtig, dass sie keinesfalls ein Gelege oder ein junges Wildtier berühren: Schon die kleinste Berührung, ein fremder Geruch oder ein fehlender Teil des Nests können tödliche Konsequenzen haben.

Quelle u.a.: Wamiz.de-Hunderatgeber

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