„In den Arztpraxen kann nach Ostern das Impfen gegen COVID-19 beginnen.“ Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit (KBV). Allerdings werden die Hausärzte zu Beginn nicht eben üppig Impfstoff versorgt: Laut Kassenärztlicher werden es 18 bis höchstens 50 Dosen pro Wochen sein. Jede Impfung soll dem Arzt mit 20 Euro vergütet werden.
- Wie auf Rundblick berichtet, impfen die Hausärzte nach Impfpriorisierung: also zuerst chronisch Kranke. Sie sollen die entsprechende Auswahl selbst anhand ihren Patientenkarten treffen. HIER unser Bericht.
In einer aktuellen Pressemitteilung teilt die KBV mit:
Der Bund wird zunächst etwa eine Million Impfstoffdosen pro Woche zur Verfügung stellen, so dass vorerst primär die Hausärzte impfen können. Sobald genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann, sollen alle Vertragsärzte einbezogen werden. Die KBV stellt zum Start ein umfangreiches Informationspaket für Praxen bereit.
Erste Impfstoffbestellung am 30. März
Der Impfstoff wird über die Apotheken an die Praxen geliefert. Ärzte bestellen dazu einmal wöchentlich bei der sie primär beliefernden Apotheke den Impfstoff jeweils für die nächste Woche. Die Bestellung für die erste Impfwoche muss bis 30. März um 12 Uhr in der Apotheke eingehen, damit ab 7. April in den Praxen geimpft werden kann.
„Auch wenn die Impfstoffmengen zu Beginn noch sehr gering sein werden, kann es nun endlich losgehen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen. „Die steigenden Infektionszahlen zeigen, wie wichtig der Impfstart in den Praxen nach Ostern ist, um die Pandemie in den Griff zu bekommen“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.
Gassen: „Das ist der einzige Weg“
Gassen und Hofmeister appellierten an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, sich zahlreich am Impfen zu beteiligen, auch wenn am Anfang nur kleine Mengen Impfstoff verfügbar sind. „Helfen Sie dem Land aus dem Lockdown – es kommt auf Sie an! Impfen Sie in Ihrer Praxis gegen SARS-CoV-2. Das ist der einzige Weg, der hilft, den nationalen Ausnahmezustand zu beenden.“
„Wenn die Impfstoffe in ausreichenden, regelmäßigen Mengen rechtzeitig in den Praxen ankommen, schätzen wir, dass schon vor dem Sommer viele Millionen Impfungen wöchentlich erfolgen können“, unterstrich Gassen und fügte hinzu: „Jetzt haben wir endlich die Möglichkeit, mit dem Impfen loszulegen.“
Zunächst Impfstoff von BioNTech/Pfizer
- Für die COVID-19-Schutzimpfung vorerst in Hausarztpraxen wird voraussichtlich in den ersten beiden Wochen (7. bis 18. April) ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen.
- In den folgenden Wochen werden weitere Impfstoffe wie der Vektorimpfstoff COVID-19-Vaccine von AstraZeneca hinzukommen.
- Aufgrund der Impfstoffknappheit ist die Bestellmenge zunächst auf 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche begrenzt. Voraussichtlich ab der letzten Aprilwoche ist mit deutlich mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen.
Vergütung: 20 Euro je Impfung
Für jede Impfung erhalten Ärzte 20 Euro (für die Erst- und Abschlussimpfung zusammen 40 Euro). Bei einem Hausbesuch kommen 35 Euro dazu, 15 Euro für den Mitbesuch. Erfolgt ausschließlich eine Impfberatung ohne Impfung, werden 10 Euro vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (auch für Nicht-Kassenpatienten).
Alle Informationen stehen auch auf der KBV-Themenseite zur Verfügung.
[…] Regelung gilt zunächst bis zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen am 6. April 2021. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte dazu am heutigen Donnerstag, 25. […]
[…] Generell sollen Vorerkrankte nach Ostern in den Hausarztpraxen geimpft werden. Diese sollen die Auswahl der in Frage kommenden Patientinnen und Patienten anhand ihrer Patientenkarten treffen, müssen dabei aber die Impfpriorisierung einhalten. Die Hausärzte bekommen zunächst nur ein geringes Kontingent an Impfdosen zur Verfügung gestellt – 18 bis maximal 50 Dosen pro Woche. […]
[…] Ab heute (6. April) sollen auch die Hausärzte in ihren Praxen Coronaschutzimpfungen vornehmen. Aber sie müssen dabei die Impfprioritäten beachten – geimpft werden jetzt zunächst Patientinnen und Patienten mit den in der Impfordnung aufgelisteten Vorerkrankungen. Die Wahl, welche Patienten er impft, trifft der Hausarzt. Alle Infos dazu HIER. […]
Da hast Du Dir aber Muehe gegeben
Vielen Dank, toller Beitrag
Super infos, danke!
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Danke fuer die Info
Danke, klasse geschrieben
Besten Dank fuer die wertvollen Infos
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