Kommentare jenseits der Meinungsfreiheit: Fröndenbergerin wegen Volksverhetzung verurteilt

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Das Amtsgericht an der Friedrich-Ebert-Str. in Unna. (Archivbild RB)

Die Grenzen der freien Meinungsäußerung sah der Richter mit diesen Äußerungen massivst überschritten. Das Urteil: Haft auf Bewährung wegen Volksverhetzung.

Dieses Urteil handelte sich eine 54-jährige Fröndenbergerin jetzt vor dem Amtsgericht Unna ein, nachdem sie vor zweieinhalb Jahren im Internet gegen Migranten gehetzt hatte.

Über den Vorfall, der die die Kommentare auslöste, berichteten wir auch auf Rundblick Unna:

Im Sommer 2018 war eine junge Frau in Dortmund nachts von zwei Männern überwältigt und vergewaltigt worden. Nach ersten Hinweisen habe es sich um Täter mit Migrationshintergrund gehandelt, berichtete damals die Polizei.

Mehrere Internetportale griffen den Vorfall auf. Und unter einem dieser Berichte, die auf Facebook geteilt wurden, ließ sich auch die heute 54 Jahre alte Frau aus Fröndenberg aus. Sie habe – unter ihrem Klarnamen – massiv gegen Ausländer gehetzt, wie es auch in der Anklageschrift hieß, berichten lokale Medien aus der Verhandlung im Unnaer Gericht.

So habe sie kommentiert, Menschen aus Afrika hätten einen niedrigen IQ gleich dem des Neandertales. Nun kämen sie „in Horden“ nach Deutschland und machten daraus ein „Dreck-Chaos-Land“. In einem anderen Kommentar habe die 54-Jährige die Ausdrücke „Wilde“ und „Irre“ im Zusammenhang mit Migranten benutzt. Alle Migranten müssten das Land verlassen, ob freiwillig oder mit Gewalt.

Während der Anwalt geltend machen wollte, seine Mandantin habe sich „unglücklich ausgedrückt“, der Inhalt ihrer Aussagen sei jedoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wies der Amtsrichter dies strikt zurück. Er schloss sich der Auffassung des Staatsanwaltes an:

Menschenverachtend in allerhöchstem Maße seien diese Äußerungen, Menschen allein wegen ihrer Herkunft herabzusetzen sei absolut inakzeptabel.

Angezeigt wegen Volksverhetzung wurde die 54-Jährige von einem 55-jährigen Fröndenberger, der von den Kommentaren mit Screenshots angefertigt hatte. In der Diskussion auf Facebook hatte er die Kommentatorin auf die strafrechtliche Relevanz ihrer Äußerungen hingewiesen. Persönlich bekannt sei er mit der Frau nicht gewesen.

Für Volksverhetzung sieht das Strafgesetzbuch mindestens 3 Monate Haft vor. Das Urteil für die 54-Jährige, die bereits wegen Betrugs und übler Nachrede vorbestraft sei, fiel dann mit 6 Monaten noch höher aus – zur Bewährung ausgesetzt, weil sich die Verurteilte seither (so weit bekannt ist) nichts mehr zu Schulden kommen ließ. Sie muss zudem 150 Sozialstunden leisten.

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