Erst Schulen, Kitas und Friseure, „danach wird es schwierig“ – Neue Masken-Regel gilt ab Montag

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Die Maskenpflicht in der Unnaer Fußgängerzone ist derzeit wie bisher auch mit Stoffmasken erfüllt. Wenn die neue Coronaschutzverordnung in Kraft tritt, müssen es medizinische Masken sein - aber nicht zwingend FFP2-Masken. (Foto Archiv RB)

Was gilt Neues ab wann, wann wird was wieder gelockert? Nach den Pressekonferenzen von Bund und Ländern zu den erneut veränderten Coronaschutzmaßnahmen herrscht bei vielen Menschen Verwirrung, auch bei Rundblick-Lesern.

Die häufigste Frage an unsere Redaktion: „Müssen jetzt schon überall FFP2-Masken getragen werden? Wo bekomme ich sie? Wer zahlt dafür?“ –

UPDATE 22. 1., 22.30 Uhr – Hier muss ab Montag die medizinische Maske getragen werden

Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der Presse. / Foto Screenshot Watch-Live /Archivbild

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am heutigen Donnerstag, 21. 1., die weitere Verlängerung und Anpassung der Coronamaßnahmen über den Januar hinaus erneut verteidigt. In den WDR-Nachrichten wurde Merkel dahingehend zitiert, die verlängerten Schließungen inklusive die der Schulen seien angesichts der Entwicklung mit der neuen Mutante B117 ohne Alternative.

Bis zum 14. Februar müsse daher der bisherige strikte Kurs zwingend fortgesetzt werden. Zur Frage, wo dann zuerst wieder geöffnet bzw. gelockert werde, nannte die Kanzlerin als oberste Priorität die Kitas und die Schulen.

  • Wobei die Kindertageseinrichtungen in NRW sowieso nicht geschlossen sind, sondern im Pandemiebetrieb fahren – Eltern sollen ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause betreuen, dürfen sie aber bringen, bei um jeweils 10 Stunden reduzierten Betreuungszeiten. In manchen Kitas auch im Kreis Unna werden bis zu 50 Prozent der Kinder auch im Notbetrieb betreut.

Zusammen mit Schulen und Kindergärten will Merkel als erste wieder zu öffnende Branche „dann vielleicht die Friseure“ in den Blick nehmen, aus „praktischen Gründen“. Danach, sagte sie, „wird es schwierig.“

Die geringfügig veränderte neue Coronaschutzverordnung wird jeweils von den Bundesländern erarbeitet. Für NRW ist sie für den Verlauf des heutigen Donnerstags angekündigt.

Neben der generellen Verlängerung aller bisher geltenden Maßnahmen (HIER nachzulesen) wird die neue Verordnung eine Verschärfung der Maskenpflicht enthalten:

Beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen, in Arztpraxen, sonstigen medizinischen Einrichtungen und im Gottesdienst sind ab Montag, 25. Januar, nur noch „medizinische Masken“ erlaubt.

Foto: RB

Anders als seit Tagen häufig propagiert dürfen dies neben FFP2-Masken auch die dünnen blauen OP-Masken sein, die viele Menschen jetzt schon verwenden.

Alle Details dazu HIER.

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