Shutdown bis 14. 2. verlängert – Schulen bleiben weiter zu – Medizinische Masken ab 25. 1. Pflicht

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Leeres Klassenzimmer / Archivbild Rundblick Unna

Mit vielen Stunden Verspätung haben sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Dienstagabend, 19. Januar, auf ein weiteres Vorgehen bei der Coronapandemiebekämpfung geeinigt.

Um kurz vor 22 Uhr traten Merkel und die Ministerpräsidenten Müller (Berlin) und Markus Söder (Bayern) vor die Presse, direkt im Anschluss informierte der nordrhein-westfälische Landeschef Armin Laschet. Beschlossen wurde:

  • Eine Verlängerung des Shutdowns bis zunächst zum 14. Februar,
  • ebenso lange bleiben die Schulen geschlossen und die Kitas im Pandemiebetrieb (aktuelle Regelung für NRW wird fortgesetzt).

Allerdings ließ sich NRW-Ministerpräsident Armin Laschet un seiner direkt folgenden Pressekonferenz eine Hintertür offen, sagte, man müsse natürlich die Infektionsentwicklung im Blick behalten. „Heute ist nicht die Zeit, über Schulöffnungen zu reden.“ Es blieb ein „aber“.

Baden-Württemberg kündigte am Abend bereits an, ab dem 1. Februar schrittweise wieder die Schulen für die Jüngsten zu öffnen.

  • In Bussen, Bahnen und beim Einkauf werden medizinische Masken Pflicht – Ministerpräsident Laschet sagte, es gebe diese Masken schon zu 50 Stück unter 5 €. Denn unter die erlaubten „medizinischen Masken“ fallen neben FFP2-Masken auch die herkömmlichen blauen OP-Masken die viele sowieso schon tragen.
  • Personal in Alten– und Pflegeheimen soll FFP2-Masken tragen.
  • Es bleibt bei den geltenden Kontaktbeschränkungen: ein Hausstand plus maximal eine Person eines anderen Hausstands.

Es ergeht ein Appell, möglichst immer dieselben Personen zu treffen (wenn überhaupt).

In den meisten Bundesländern (auch NRW) gelten diese Kontaktbeschränkungen ausschließlich im öffentlichen Raum, während die eigenen 4 Wände vom Grundgesetz geschützt bleiben. Dort gilt eine „dringende Empfehlung“, diese Kontaktregeln zu beherzigen.

  • Es wird außerdem eine Verordnung zum Home Office geben: Arbeitgeber müssen es dort, wo es möglich ist, erlauben, diese Verordnung gilt zunächst bis zum 15. März.

Arbeitnehmer sollen hingegen nicht verpflichtet werden, ihr Büro mit dem heimischen Wohnzimmer zu tauschen; ihnen legt die Kanzlerin eine Empfehlung ans Herz, ins Home Office zu wechseln.

  • Bundesweite Ausgangssperren waren in der Gesprächsrunde kein Thema.

Das Problem, warnte Ministerpräsident Laschet, habe einen neuen Namen: B117. Die Mutation des Coronavirus führt zu „explosionsartiger Verbreitung“, was gerade abschreckend in Irland zu besichtigen ist. „Wir haben jetzt die Chance, dieses mutierte Virus im Keim zu ersticken.“

Die Wocheninzidenz in NRW hingegen liegt mit 117 (am 19. 1.) so niedrig wie zuletzt Mitte Oktober, merkte Laschet an.

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