„Infektionsweg im Bus nicht nachvollziehbar“ – Unnaer irrititiert von Quarantäneentscheidung

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Busse der VKU. (Foto VKU)

Eine für ihn unverständliche Quarantäneenscheidung des Kreisgesundheitsamtes schilderte uns vor Weihnahten ein Leser aus Unna. Er bemerkte dazu: „Da muss man sich nicht wundern, wenn die Zahlen nicht heruntergehen.“

Der Unnaer berichtet:

„Meine Enkeltochter hatte auf dem Schulweg Kontakt mit einem positiven Kind aus ihrer Schule. Die Situation war, dass sich meine Enkeltochter mit zwei Mischülerinnen auf dem Weg zum Schulbus getroffen hat und das positive Kind zu der Gruppe stieß.

Die Kinder fuhren gemeinsam mit Mund-/Nasenschutz im Bus zur Schule.

Nachdem bekannt geworden war, dass besagtes Kind und seine ganze Familie positiv sind, wurde eine Quarantäne seitens des Gesundheitsamtes angeordnet. Getestet werden sollte erst nach über 5 Tagen in Quarantäne.

Auf die Frage der infizierten Mutter, was jetzt die Kinder tun sollten – die ja den Schulweg gemeinsam bestritten hatten – war die Aussage vom Gesundheitsamt:

Nichts, weil der Infektionsweg durch die Busfahrt nicht mehr nachvollziehbar ist.“

Da muss ich mich doch ernsthaft fragen, wie fahrlässig hier gehandelt wird? Und wenn das die übliche Vorgehensweise ist, braucht man sich nicht wundern, wenn die Zahlen nicht sinken.“

Wir baten den stellvertretenden Leiter der Kreispressestelle, Max Rolke, um eine Stellungnahme.

Zu Einzelfällen, entgegnete uns Rolke, könne der Kreis keine Aussage treffen. Dennoch macht er ein paar allgemeine Anmerkungen zur Problematik:

„Grundsätzlich ist es richtig, dass es sehr schwierig ist, Infektionswege in Bussen nachzuvollziehen. Oft weiß man ja gar nicht, wer neben einem im Bus steht.

Zudem können die meisten Busfahrenden keine korrekte Aussage treffen, wie lang, in welcher Intensität und mit wem der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte, um entsprechende Personen zu ermitteln und in Quarantäne zu setzen.

Denn: Nicht jeder im Bus wird gleich in Quarantäne gesetzt. Wenn z.B. weit vorne jemand mit Mund-Nase-Schutz sitzt, muss die Person ganz hinten im Bus nicht gleich in Quarantäne.

Werden dem Gesundheitsamt aber konkret Personen benannt, mit dem ein enger Kontakt über mehr als 15 Minuten im Bus bestand, wird das Gesundheitsamt tätig und ermittelt die Kontaktpersonen.“

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