Lockdown sofort – Schulpräsenzpflicht aufgehoben

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Fünftklässler Fynn mit Maske in der Gesamtschule Fröndenberg. Foto: ©A. Reichert

Jetzt doch.

Ministerpräsident Armin Laschet und sein Stellvertreter Joachim Stamp haben am Freitag Mittag einen möglichst schnellen harten Lockdown angekündigt – möglicherweise müssen bereits kommende Woche alle Geschäfte bis auf die des täglichen Bedarfs schließen.

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Ab Montag soll außerdem der Schulbesuch nur noch freiwillig sein. Die Präsenzpflicht fällt weg.

Ziel sei es, die auf (zu) hohem Niveau verharrenden Infektionszahlen „jetzt sehr schnell zu senken“ , erklärte Laschet bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz in Düsseldorf.

Anders als noch einen Tag vorher hält er jetzt auch eine drastische Reduzierung der Kontakte an Weihnachten für nötig – die angekündigten Lockerungen auf bis zu 10 Kontakte aus unterschiedlichen Haushalten dürfte damit obsolet sein.

Die Präsenzpflicht an den Schulen wird bereits am Montag, 14. 12., aufgehoben. Für die Klassen 1 bis 7 soll es ein freiwilliges Unterrichtsangebot geben, ab Klasse 8 sollen die Schüler zu Hause bleiben und werden auf Distanz unterricht.

Wiederbeginn der Schule ist statt am 7. Januar erst am 10. Januar 2021.

Am morgigen Samstag, 12. 12., wird es zu alldem dazu eine Unterredung der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzleramts geben.

Der Kreis Unna teilte am frühen Nachmittag mit:

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat heute bereits folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung veröffentlicht:

  • Der Betrieb von Kindertagesstätten soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
  • Eine Betreuungsgarantie gilt aber und es wird kein Betreuungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen.
  • Das Ministerium appelliert an Eltern und Familien das Betreuungsangebot nur bei absoluter Notwendigkeit zu nutzen.

 Zur Meldung des Familienministeriums

Auch das NRW-Schulministerium hat Informationen zum Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Ab Montag, 14. Dezember gilt:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
  • Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Zum NRW-Schulministerium

1 KOMMENTAR

  1. […] Dann müssen die meisten Geschäfte in Deutschland müssen wegen der Corona-Pandemie schließen, und zwar (zunächst) bis zum 10. Januar. So lange sollen, wie schon berichtet, auch die Schulferien dauern. NRW-Ministerpräsident Laschet und sein Vize Joachim Stamp hatte die Regelungen für die Schulen und die Kitas bereits am Freitagmittag verkündet. […]

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