Ab Montag Maskenpflicht in Unnas Fußgängerzone – Keine Böllerverbotszonen an Silvester

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Fußgängerzone Unna, hier die Bahnhofstraße. (Foto RB)

Update 7. 12. – die neue Maskenpflicht gilt ohne Ausnahme, weder zum Essen, Trinken noch zum Rauchen ist ein Abnehmen erlaubt.

Was in Kamen schon seit Freitag gilt, gilt ab Montag (7. Dezember) auch in Unna. Die Kreisstadt zieht nach. Sie verhängt als sechste Stadt im Kreis eine Pflicht zum Mund-/Nasenschutz auch draußen, zusätzlich zur schon geltenden Maskenpflicht an Wochenmarkttagen.

Auch zum Thema Silvesterfeuerwerk gibt es eine Entscheidung für Unna.

Um 13.30 Uhr teilte die Stadtverwaltung am heutigen Sonntag, 6. 12., per Pressemitteilung mit:

Die Stadt Unna weist darauf hin, dass im Zuge der geänderten Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die eine Maskenpflicht vor Geschäften vorsieht, ab sofort eine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone und den Seitenstraßen zur Fußgängerzone gilt (Bereich vom Bahnhof bis zum zib).

Zeitnah werden zusätzlich entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, die auf diese Maskenpflicht hinweisen.

Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden die Einhaltung dieser Regelung kontrollieren.

Eine Maskenpflicht gilt ab sofort auch auf den Parkplätzen vor Geschäften. Die Geschäftsinhaber sind entsprechend informiert, diese Regelungen umzusetzen.“

Zum Thema Silvesterfeuerwerk hat das Rathaus folgende Entscheidung getroffen:

Archivbild vom Silvesterfeuerwerk 2017 in Unna, Alter Markt. /Foto RB

„Vorbehaltlich eventueller Rechtsänderungen wird das Abbrennen von Silvesterraketen erlaubt sein. Allerdings werden Mitarbeitende des Ordnungsamtes der Stadt Unna im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei verstärkt kontrollieren, da auch an Silvester eine Kontaktsperre (maximal 10 Personen im engsten Familien- und Freundeskreis) gilt.

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