„Keine Grundlage“ – Richter spricht Corona-Regelsünder frei

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Bildquelle: Pixabay

Für deutschlandweites Aufsehen sorgte ein Urteil, das gestern (3. 11.) am Amtsgericht Dortmund gefällt wurde: Die im Frühjahr erlassene Coronaschutzverordnungen wurde faktisch für ungültig erklärt. Denn drei Männer, die gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen hatten, erreichten einen Freispruch.

Als Begründung machte der betreffende Amtsrichter laut Medienberichten ausführlich geltend, dass so gravierende Eingriffe in die Grundrechte nicht als „Verordnung“ erfolgen könnten, sondern eine fundierte gesetzliche Grundlage benötigten. Diesen Gesetzbeschluss müsse das Parlament fassen. Dies ist im Fall der Coronaregeln bisher nicht erfolgt.

Ob sich dieses Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, auch auf die aktuellen Verordnungen seit dem 31. 10. 2020 auswirken könnte (und somit vielleicht auch auf die Weihnachtsmärkte), ist noch offen: Zuerst muss es vom Oberlandesgericht Hamm bestätigt oder wieder einkassiert werden. Denn laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt.

Aktenzeichen: Az. 733 Owi 64/20

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