Neue Coronaregeln: Geschäfte, Friseure, Bibliothek bleiben geöffnet – Zwangspause für Freizeit, Kultur, Fitness, Genuss

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Massener Straße in der Unnaer Fußgängerzone. /Foto RB

Die neue Coronaschutzverordnung NRW ist am Freitag, 30. 10., vom Land veröffentlicht worden. Sie gilt explizit für den öffentlichen Raum, wird hingegen für die privaten 4 Wände (lediglich) dringend empfohlen.

(5) Öffentlicher Raum im Sinne dieser Verordnung sind alle Bereiche mit Ausnahme des nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs.

Was muss schließen ab kommenden Montag, was darf geöffnet bleiben?

Über die verschärfte Coronaschutzverordnung (HIER finden Sie die komplette heute veröffentlichte Fassung) herrscht bei vielen Bürgern Irritation, beobachtet sowohl der Unnaer Einzelhandel als auch die Stadtverwaltung.

Die Stadt Unna stellt am heutigen Freitag (30. 10.) klar:

Das Zentrum für Information und Bildung, ZiB. Foto: Archiv RB

„Die Änderung der Coronaschutzverordnung sorgt bei vielen Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek im ZiB für Unsicherheit. Aus diesem Grund weist die Bibliothek nochmals darauf hin, dass mit dem bekannten Hygienekonzept die Bibliothek geöffnet bleibt.“

Die Volkshochschule läuft sehr eingeschränkt weiter. Lediglich Integrationskurse, Deutschmaßnahmen und Kurse zur beruflichen Bildung sowie Prüfungen werden durchgeführt. Im Unterricht gilt zudem die Maskenpflicht.  

Abgesagt sind alle Präsenzkurse aus den Bereichen Politik, Schule und Lernen, Sprachen, EDV (bis auf die berufsbezogenen EDV-Angebote), Kulturelle Bildung und Gesundheitskurse. Online-Kurse werden weiterhin durchgeführt. Die Beratung Bildungsscheck und Bildungsprämie findet weiterhin nach Terminvergabe statt.
Aktuelle Informationen werden auf der Homepage www.vhs-zib.de veröffentlicht.
Anfragen bitte per E-Mail unter zib-vhs@stadt-unna.de

Einkaufen in der Unnaer Fußgängerzone, hier die Bahnhofstraße, bleibt auch im Teil-Lockdown im November weiter möglich. (Foto RB)

Ebenfalls geöffnet bleiben sämtliche Geschäfte. Weder der Einzel- noch der Großhandel ist von dem Teil-Lockdown im November betroffen.

Für den Einzelhandel gilt als Änderung die Vorgabe, dass ab Montag (2. 11.) pro Kunde 10 Quadratmeter Platz vorgeschrieben sind statt bisher 7 Quadratmeter. Möglicherweise könnte das in dem einen oder anderen Geschäft für etwas längere Wartezeiten sorgen, muss es aber nicht.

Die Religionsausübung (in Kirchen, Synagogen, Moscheen) bleibt ebenfalls unter den bisher geltenden Hygienevorschriften erlaubt.

Von den Schließungen ausgenommen sind im Weiteren alle medizinischen Anwendungen (z. B. Physiotherapie).

Haarstyle, Frisör – Symbolbild Pixabay

Und auch Friseursalons dürfen unter den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet bleiben, ebenso wie Sonnenstudios.

NICHT aber öffnen dürfen andere körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetiksalons, Nagelstudios, Tattoostudios und Massagepraxen.

Der „kreuzende Kellner“ am neugestalteten Platz am Morgentor in Unna wird im November in die Zwangspause geschickt.

Schließen muss letztlich alles, was mit Unterhaltung, Sport, Ausgehen und Freizeit zu tun hat:

  • … von der kompletten Gastronomie
  • über Fitnessstudios und Schwimmbäder
  • bis hin zu Museen, Konzert- und Opernhäusern.

So schließen am Montag für vier Wochen z. B. . auch das Schloss Opherdicke, das Zentrum für Internationale Lichtkunst Unna oder die Unnaer Lindenbrauerei.

Der Lockdown für diese Branchen soll mit einem 12-Milliarden-Euro-Paket wenigsten zum Teil ausgeglichen werden. Alle betroffenen Selbstständigen sollen aus diesem Sonderpaket ausgezahlt bekommen.

Lindenbrauerei Unna bei Nacht. (Foto RB)

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