„Querdenken“-Demo mit 1100 Teilnehmern – Einzelne Anzeigen wegen Attestfälschung und Volksverhetzung

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Archivbild: Der für eine Demo gesperrte Walring in Dortmund. /Foto: Polizei Dortmund

Statt 3000 angekündigten „Querdenkenden“ kamen laut Polizeiangaben zwei Drittel weniger (1100). Sowohl die Versammlung auf dem Friedensplatz wie auch der Zug über den Wallring verliefen friedlich und weitgehend störungsfrei, so die Dortmunder Polizei in ihrer abendlichen Bilanz der heutigen (18. 10.) Protestkundgebung von Coronaregel-Gegnern in der Innenstadt. Wir hatten die Veranstaltung angekündigt.

Zunächst war der Versammlungsbeginn um eine Stunde nach hinten verschoben worden, sodass die Demonstration gegen 15 Uhr beginnen konnte.

Ab zirka 16 Uhr liefen die rund 1100 statt der angekündigten 3000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer um den Wallring. Dieser wurde für die Zeit der Versammlung komplett gesperrt. Kurz vor 18 Uhr war der Wall wieder befahrbar.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage und steigenden Infektionszahlen fand die Versammlung unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz statt: „Der Gesundheitsschutz ist alternativlos. Die Gesundheit aller genießt hohe Priorität. Alle Teilnehmenden haben sich unter anderem dazu verpflichtet, Abstände zu wahren und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wie angekündigt sind wir konsequent gegen gesundheitsgefährdendes Verhalten eingeschritten“, resümiert der Leitende Polizeidirektor Udo Tönjann, Polizeiführer des Einsatzes.

Polizeikräfte kontrollierten die Einhaltung der Maskenpflicht und setzten zur Überprüfung des Infektionsschutz eine Drohne ein. Da einige Teilnehmenden zeitweise keinen Mund-Nasen-Schutz trugen, suchte die Polizei das Gespräch zum Veranstalter und stellte klar, dass die Versammlung ohne Beachtung der Auflagen nicht fortgeführt werde.

Zirka 200 Personen trugen aufgrund eines ärztlichen Attestes keinen Mund-Nasen-Schutz. Diesen Versammlungsteilnehmenden wurde ein gesonderter Bereich der Veranstaltungsfläche zugewiesen. Hier wurde seitens der Polizei besonders auf die Abstände untereinander geachtet.

Der überwiegende Teil der Versammlungsteilnehmer kam der durch die Polizei immer wieder eingeforderten Auflage, einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, nach.

Allerdings musste die Polizei vereinzelt auch Strafanzeigen aufnehmen:

  • Polizeibeamte stellten bei Kontrollen 5 gefälschte ärztliche Atteste fest und fertigten Strafanzeigen.
  • Darüber hinaus wurden zwei Strafanzeigen wegen des Verdachtes der Volksverhetzung erstattet. In beiden Fällen wurden Davidsterne gezeigt, bzw. getragen. Die darin enthaltenen Inschriften deuten im Kontext mit dem Davidstern auf eine Verharmlosung, bzw. das Leugnen des Holocaustes hin. Folgerichtig erstatteten die Einsatzkräfte der Polizei Strafanzeigen wegen Volksverhetzung
  • Bei der Abschlusskundgebung beschimpfte eine Unbeteiligte die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, nachdem sie unberechtigt auf die Bühne kletterte. Es wurde Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet.

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