Der Kreis ist Risikogebiet – Hier gilt jetzt das „Beherbergungsverbot“

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Foto: ©A. Reichert

Seit diesem Sonntag, dem 11. 10. 2020, zählt der Kreis Unna zu den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen „Risikogebieten“. Die Zahl der Menschen, die sich binnen 7 Tagen neu mit dem Coronavirus infiziert haben, liegt mit heutiger Aktualisierung des RKI-Wertes bei 54,2 je 100.000 Einwohnern (Einwohnerzahl im Kreis Unna: rund 394.000).

Mit diesem RKI-Inzidenzwert über 50 gehört das Kreisgebiet jetzt ebenso wie zuvor z. B. schon Hamm zu den Regionen, für die innerhalb Deutschlands „Beherbergungsverbote“ in touristischen Unterkünften bestehen.

Jedes Bundesland hat jedoch sein eigenes Regelwerk erstellt. Hier daher ein Überblick.

Innerdeutsche Risikogebiete laut Robert-Koch-Institut (Stand: 11. Oktober): NRW liegt mit 10 Regionen weit vorn.

  • Berlin: Die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Bremen
  • Cloppenburg
  • Essen
  • Landkreis Esslingen
  • Frankfurt/Main
  • Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Landkreis Grafschaft Bentheim
  • Landkreis Groß-Gerau
  • Hagen
  • Hamm
  • Herne
  • Kaiserslautern
  • Köln
  • Memmingen
  • Offenbach am Main
  • Recklinghausen
  • Landkreis Regen
  • Rosenheim
  • Solingen
  • Stuttgart
  • Kreis Unna
  • Landkreis Wesermarsch
  • Wuppertal

Ein Ausreiseverbot für Menschen aus diesen Gebieten besteht derzeit nicht.

Hier die Beherbergungsregeln laut ADAC/Stand, 11. 10. 2020, ohne Gewähr!

Baden-Württemberg

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Bayern

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Berlin

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: JA
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Brandenburg

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Bremen

In der aktuellen Verordnung des Landes finden sich keine Regelungen zu Reisenden aus innerdeutschen Risikogebieten.

Hamburg

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Hessen

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Mecklenburg-Vorpommern

  • Einreise aus Corona-Hotspot möglich: NEIN (nur mit negativem Corona-Test)
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: JA
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Niedersachsen

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Nordrhein-Westfalen

  • Beherbergungsverbot ist ausgearbeitet, derzeit jedoch NICHT AKTIVIERT (Stand 12. 10. 20)

Rheinland-Pfalz

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: JA
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: Keine Angabe
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: Keine Angabe

Saarland

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Sachsen

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Sachsen-Anhalt

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA

Schleswig-Holstein

  • Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
  • Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: JA
  • Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: Keine Angabe
  • Übernachtung nach negativem Test erlaubt: Keine Angabe

Thüringen

In der aktuellen Verordnung gibt es keine Regelung zu Reisenden aus innerdeutschen Risikogebieten.

Quelle mit weitergehenden Informationen: ADAC

3 KOMMENTARE

  1. […] Konsequenzen haben die Veränderungen zum Positiven bzw. zum Negativen bisher weder für Hamm noch für den Kreis Unna: Beide liegen mit Werten über 50 weiter im roten Bereich, sind als offizielle „Risikogebiete“ ausgewiesen und fallen damit unter das innerdeutsche Beherbergungsverbot. Nach diesem sind touristische Übernachtungen in den meisten Bundesländern wenn, dann nur unter Auflagen möglich, die von einem höchstens 48 Stunden alten negativen Coronatest bis zur Quarantäne reichen können. HIER erstellten wir einen Überblick. […]

  2. […] Konsequenzen haben die Veränderungen zum Positiven bzw. zum Negativen bisher weder für Hamm noch für den Kreis Unna: Beide liegen mit Werten über 50 weiter im roten Bereich, sind als offizielle „Risikogebiete“ ausgewiesen und fallen damit unter das innerdeutscheBeherbergungsverbot. Nach diesem sind touristische Übernachtungen in den meisten Bundesländern wenn, dann nur unter Auflagen möglich, die von einem höchstens 48 Stunden alten negativen Coronatest bis zur Quarantäne reichen können. HIER erstellten wir einen Überblick. […]

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