Nicht ständig neue Verschärfungen „erfinden“ – aber die vorhandenen Regeln schärfer durchsetzen. Getreu dieser Maxime werden für Maskenverweigerer ab morgen, 1. September, 50 € Bußgeld fällig.
In Bussen und Bahnen bleibt es bei den schon eingeführten 150 €, und auch in Geschäften oder Behörden soll bzw. darf jetzt sofort zur Kasse gebeten werden.
Diese neue Regelung im Rahmen der Coronaschutzverordnung gilt ab dem 1. September, kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montagmittag, 31. August, vor der Presse im Landtag an.
Was sich damit konkret ändert, erläuterte Laumann wie folgt: Wird ein Kunde beim Einkaufen (was neben Geschäfte auch für den Wochenmarkt gilt) ohne den vorgeschriebenen Mund-/Nasenschutz erwischt, kann die zuständige Ordnungsbehörde „ohne Vorwarnung“ direkt 50 Euro von ihm kassieren. So sei ein „Bußgeld“ definiert, machte der Minister anhand des Vergleichs mit einem Tempoverstoß deutlich: „Wenn Sie zu schnell fahren und rausgewunken, sagt Ihnen der Verkehrsbeamte ja auch nicht nur „fahren Sie beim nächsten Mal langsamer“, sondern Sie müssen sofort zahlen. Das gleiche gilt ab dem 1. September auch für Verstöße gegen die Maskenpflicht.“
Nun würden kaum Ordnungsbehörden und Polizei auf Schulhöfen die Einhaltung der Pflicht kontrollieren kommen, schränkte der Minister ein. Generell sei aber nun überall, wo die Maske verpflichtend sei, ein Verstoß bußgeldbewehrt.
Die Maskenpflicht gilt zum Beispiel auch auf Wochenmärkten, und zwar im gesamten von der Kommune so definierten Bereich. Dazu zählt in Unna, wo am Dienstag wieder Wochenmarkt ist, neben dem Alten Markt die Bahnhofstraße ab Tchibo und die Massener Straße bis Foto Nawroth.
Zugleich führt das Land NRW zum 1. September eine „Corona-Ampel“ ein: Ein Warnsystem, mit dem zielgenau auf steigende Infektionszahlen in einzelnen Kreisen oder Städten reagiert werden soll. Reagiert werden soll, wenn binnen 7 Tagen über 35 neue Infektionsfälle registriert werden und das Infektionsgeschehen sich „diffus“ entwickle, erläuterte Laumann vor der Presse.
Sofern dies in einem Kreis oder einer Stadt eintritt, soll in Abstimmung zwischen dem Landesgesundheitszentrum Bochum, der Bezirksregierung Arnsberg und der entsprechenden Kommune abgesprochen werden, wie man gegensteuert. Das können, so Karl-Josef Laumann, Einschränkungen bei Geschäften und Gastronomie ebenso sein wie die Schließung von Kitagruppen oder die sofortige Wiedereinführung der Maskenpflicht im Unterricht der örtlichen Schulen.