Der Pfingstwanderung mit den Kumpeln oder dem Pfingstpicknick mit Freundinnen steht damit nichts mehr im Weg – auch das Wetter soll ja prima werden:
Pünktlich zum langen Pfingstwochenende unternimmt Nordrhein-Westfalen weitere Lockerungsübungen in Sachen Corona-Kontakbeschränkungen.
- So dürfen sich jetzt größere Gruppen in der Öffentlichkeit treffen – bis zu 10 Personen sind nun erlaubt, die nicht im selben Haushalt wohnen müssen.
- Unbegrenzt ist die Zahl von Familienmitgliedern und Verwandten in gerader Linie bei Zusammenkünften in der Öffentlichkeit,
- Und ebenso dürfen sich unbegrenzt viele Angehörige zweier Haushalte treffen.
- Alle Regelungen gelten ausdrücklich auch für die Gastronomie (Biergarten, Restaurant, Eiscafé) – HIER berichten wir.
Kontaktsport ist im Freien ab dem 30. Mai ebenfalls mit bis zu 10 Personen gestattet – und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern oder Kinos werden möglich.
- ACHTUNG, weil es immer wieder Missverständnisse gibt: Die NRW-Verordnung greift NUR in der Öffentlichkeit. In ihren privaten Häusern, Wohnungen und Gärten können die Bürger schon immer nach freier Entscheidung und in eigener Verantwortung zusammenkommen, mit wem und welcher Anzahl an Menschen sie wollen. Es darf jedoch nicht den Charakter einer „öffentlichen Veranstaltung“ annehmen.
Die neue Verordnung mit allen Details ➡️ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-27_fassung_coronaschvo_ab_30.05.2020_lesefassung.pdf
Quelle: Land NRW