Rückkehr aller Kita-Kinder am 8. Juni – Eingeschränkte Zeiten auch bei Notbetreuung

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Archivbild vom Frühsommer: Sehnsüchtige Botschaft der Kita Christ König Warmen. Wie sehr viele andere vermisste das Kindergartenteam vermisste während des ersten Lockdowns heftig seine kleinen Schützlinge. (Foto RB)
  • Update 21. 5., werden die reduzierten Zeiten auch mit reduzierten Elternbeiträgen einhergehen? Dazu teilt die Stadt Unna mit: „Wir warten aktuell den tatsächlichen Erlass des Ministeriums ab. Danach kennen wir die Detailregelungen für das Land, die wir entsprechend umsetzen.“ Dazu sind dann natürlich entsprechende Abstimmungen mit den Kitaträgern erforderlich.
  • UPDATE 26. 5. – Eltern zahlen im Juni und Juli nur die Hälfte an Beiträgen.

Alle Kinder in NRW dürfen am 8. Juni in ihre Kita zurückkehren – bei eingeschränkten Betreuungszeiten.

Nordrhein-Westfalen setzt sein Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens fort.

  • Ab dem 28. Mai 2020 werden wie geplant alle Kitas für die Vorschulkinder geöffnet;
  • und am 8. Juni wechselt die erweiterte Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb: Diese Phase ist zunächst bis zum 31. August 2020 vorgesehen. Dann wird über die nächsten Schritte entschieden.

„Alle Kinder können ab dem 8. Juni in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen“,

teilte  Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Mittwochmittag, 20. Mai, zugegeben überraschend vor der Landespressekonferenz mit.

„Ich weiß, dass viele Familien in den letzten Wochen an die Grenze ihrer Belastbarkeit gekommen sind und vielen Kindern ohne frühkindliche Bildung täglich Chancen genommen werden“, führte der Minister in seiner nachfolgenden Pressemitteilung dazu weiter aus.

„Es war mein fester Vorsatz, allen Kindern schnellstmöglich wieder ein Betreuungsangebot zu ermöglichen, sofern das verantwortbar ist. Daher bin ich sehr froh, dass wir angesichts des rückläufigen Infektionsgeschehens den nächsten Schritt unseres Öffnungsplans von der erweiterten Notbetreuung zu einem eingeschränkten Regelbetrieb gehen können.“

Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni:

  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
  • die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
  • alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.

Der eingeschränkte Regelbetrieb gilt von diesem Stichtag an auch für Kinder, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten.

Familienminister Stamp weiß um die Belastung, die dann auf diese Eltern zukommt. Jedoch:

Ich appelliere an die Solidarität aller Eltern. Der Übergang in diese neue Phase des eingeschränkten Regelbetriebs wird eine große Herausforderung. Nicht alles wird reibungslos verlaufen. Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist von allen Seiten notwendig.“

Quantitative wie qualitative Beschränkungen seien nötig. „Standards des Kinderbildungsgesetzes können noch nicht wieder erreicht und der Fachkraftschlüssel noch nicht erfüllt werden.“ Das  Familienministerium habe aber klare Standards für den eingeschränkten Regelbetrieb definiert:

  • Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte;
  • in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt;
  • die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt;
  • alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte eingehalten werden.

Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten Betreuungsumfängen kommen.

Das Familienministerium begleitet den Schritt von der erweiterten Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb mit einem wissenschaftlichen Monitoring in einer Modellkommune. Dabei werden regelmäßig wöchentlich mehrere tausend Kinder und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen getestet, das Infektionsgeschehen genau beobachtet und ausgewertet.

In einem weiteren wissenschaftlichen Monitoring werden die Schutzmaßnahmen arbeitsmedizinisch untersucht und dabei geprüft, in wieweit die Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Kinder greifen.

Stamp: „Die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir fest im Blick. Das ist mir sehr wichtig. Darum haben wir nicht nur einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur Vorbereitung gewählt, sondern werden die Arbeit der Kitas vor Ort konkret unterstützen.“

Dazu zählt:

  • Lieferung von 2 Millionen FFP-2 Masken und 3 Millionen OP-Masken an die Jugendämter als Starthilfe im Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • finanzieller Zuschuss an die Träger zum Ausgleich der außergewöhnlichen zusätzlichen Belastungen, die durch die Arbeitsschutzmaßnahmen entstehen,
  • telefonische Beratungsstelle für alle Kita-Leitungen, um Fragen zu Hygiene und Arbeitsschutz fachkompetent zu beantworten. Diese Beratung wird bereits ab dem 26. Mai 2020 zur Verfügung stehen.
  • Personalgewinnungsprogramm, mit dem Hilfskräfte für die Kitas gewonnen werden sollen, die die pädagogischen Fachkräfte vor Ort entlasten (z.B. Händewaschen, Schuhe an- und ausziehen usw.).

Familienminister Stamp: „Der Schritt, den wir jetzt gehen, ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Wir gehen ihn planvoll, verantwortungsbewusst und unter wissenschaftlicher Begleitung.“

Die Phase des eingeschränkten Regelbetriebs ist zunächst bis zum 31. August 2020 vorgesehen. Auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird Mitte August über die nächsten Schritte entschieden.

Quelle: Land NRW

 

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