Coronaregeln: Das wird gelockert – das entscheidet NRW selbst

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Das Kontaktverbot in der Öffentlichkeit wird erneut verlängert  – bis zum 5. Juni. Bundesweit mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. Wegen der niedrigeren Infektionszahlen sollen sich die Menschen aber „mit mehreren Personen eines weiteren Haushalts“ treffen dürfen.

Aber es gibt auch sehr weitreichende Lockerungen.

  • Wieder Vereinssport unter freiem Himmel,
  • wieder Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen,
  • wieder Öffnung aller Geschäfte,  unabhängig vom ihrer Größe.
  • Und die Fußballbundesliga startet wieder, mit Geisterspielen.

Alles, natürlich,  unter Beachtung strenger Hygiene- und Abstandsregeln mit Gültigkeit ab Montag,  11. Mai. In Pflegeheimen sind Besuche schon ab Sonntag, dem Muttertag, wieder erlaubt, unter strengen Regeln. Wir berichteten.

So steht es in dem Beschlusspapier für die heutige Bund-Länderkonferenz, die sich über weitere Lockerungen der Coronabeschränkungen abstimmen wird und das am Vormittag vorab in überregionalen Medien bekannt wurde.

Alle Lockerungen stehen demnach unter dem Vorbehalt,  dass die Neuinfektionen in Schach gehalten werden:

So muss bei über 50 erfassten Neuerkrankten pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen sofort mit erneuten Einschränkungen gegengesteuert werden. Dafür ist dann  das Bundesland verantwortlich. Für den Kreis Unna (mit 430.000 Einwohnern) wäre diese Grenze demnach bei etwas über 200 Neuinfizierten in einer Woche erreicht.

Sehr viel Entscheidung bleibt bei den Ländern.

HIER finden Sie unseren umfassenden Bericht über den „Nordrhein-Westfalen-Plan“ – was öffnet ab wann unter welchen Bedingungen?

HIER finden Sie unseren separanten Bericht über den Fahrplan für die Schulen

HIER berichteten wir über die Sonderregelungen für die Pflegeheime.

 

 

 

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