Corona-Soforthilfe nicht für Privatausgaben – Freiberuflern bleibt nur Hartz IV

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Die ab heute wieder neu zu beantragende Corona-Soforthilfe ist nicht zum Bestreiten des privaten Lebensunterhalts gedacht. Der Zuschuss darf zur Deckung betrieblicher Kosten, aber nicht zur Bezahlung der privaten Miete oder anderer privater Ausgaben verwendet werden. Das kritisiert massiv der Deutsche Journalisten-Verband, der neben Festangestellten auch zahlreiche Freiberufler vertritt.

Denn Freie, denen Aufträge weggebrochen sind, könnten jetzt nur noch Hartz IV beantragen.

Konkret wurde der Gewerkschaft  mitgeteilt:

„Wir sind bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten, bei Solo-Selbständigen und Freiberuflern an die Vorgaben des Bundes gebunden. Danach dient die Soforthilfe der Aufrechterhaltung der betrieblichen Existenz, während der private Lebensunterhalt über die Grundsicherung abgesichert wird, die im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ohne Vermögensprüfung gewährt wird.

Die Bundesländer setzen sich derzeit im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder beim Bund für eine Anpassung der Förderbedingungen ein. (Für Ihren Hintergrund: Die Initiative hierzu hat NRW ergriffen.) Zurzeit ist allerdings nicht absehbar, ob es hierzu noch Änderungen gibt.“

„Dieser Zustand ist nicht akzeptabel“, schimpft der Journalistenverband. „Der DJV-NRW setzt sich auf Bundes- und Landesebene für eine Ausweitung der Soforthilfe auch für private Lebenshaltungskosten ein.“

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