NRW-Coronaregeln: Möbelhäuser dürfen Montag öffnen – Frisöre im Wartestand – Gastronomie verzweifelt

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Die ersten angekündigten Lockerungen nach fast vierwöchigem Corona-Lockdown (wir berichteten) sorgen seit Mittwochnachmittag (15. 4.) für lebhafte Diskussionen. Von Erleichterung bei denen, die schon ab Montag wieder öffnen dürfen  (z. B. Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche und Autohäuser), bis zu purer Verzweiflung wegen weiter andauernder Verbote (Gastronomie) reichen die öffentlichen Reaktionen.

Im täglichen Pressebriefung am heutigen Nachmittag (16. 4.) konkretisierte das NRW-Ministertrio Gebauer (Schule), Stamp (Familie) und Laumann (Gesundheit) die Regelungen, die speziell für das Land Nordrhein-Westfalen gelten sollen. Dabei geht NRW neben der Sonderreglung bei den Schulen einen weiteren Sonderweg.

Möbelhäuser: Ab Montag wieder geöffnet – unabhängig von der Größe

Ab Montag (20. 4.) dürfen hier die Möbelhäuser wieder öffnen, bestätigte Karl-Josef Laumann in der Pressekonferenz. Aufs Nachhaken eines Journalisten: „Hat dann ab Montag in ganz Nordrhein-Westfalen Ikea wieder geöffnet?“ erwiderte Laumann, er sei kein Jurist, aber nach seiner Einschätzung zähle das schwedische Einrichtungshaus mit seinem Sortiment zu den Möbelhäusern.

Dass NRW für Ikea und Co. eine Sonderregelung schafft (der übrige Einzelhandel darf nur bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm wieder Kunden empfangen), begründete Laumann mit der Vielzahl an Arbeitsplätzen, die an der Möbelbranche hingen. Das sei ähnlich wie beim Autohandel, weshalb ab Montag auch die Autohäuser unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen dürfen.

Friseure: Als Letzte geschlossen, mit als Erste wieder offen

Im Wartestand befinden sich die Friseure. Diese waren die letzten, die schließen mussten/durften,  und sollen nun ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen.

Die Voraussetzungen unter dem Aspekt des Infektionsschutzes seien aber noch konkret mit der Innung zu klären, baute Laumann in der Pressekonferenz vor. Er stellte auf Presseanfrage in Aussicht, dass man „zeitnah versucht, Lösungen auch für alle anderen Dienstleister zu finden, die nah am Menschen arbeiten“.

Dabei schloss er Fitnessstudios ein, die zunächst weiter geschlossen bleiben müssen.

Fitness: „12 Millionen Mitglieder an Gesundheitsvorsorge gehindert“

Entsprechend kritisch äußerte sich am Donnerstagnachmittag in einer ersten Stellungnahme der Arbeitgeberverband Deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV).

„Leider wurden die Fitnessstudios innerhalb der ersten Lockerungen nicht berücksichtigt, obwohl der DSSV bereits mehrfach auf die Vorzüge und die Relevanz von Fitnesstraining verwiesen hat“, moniert der Verband. „Das gesundheitsorientierte Krafttraining stärkt Muskeln, Sehnen und Gelenke und beugt nachweislich effektiv der Volkskrankheit Rückenschmerz vor.Durch das Training wird das Immunsystem angeregt, die eigenen Abwehrkräfte zu stärken und es werden gleichzeitig Stresshormone abgebaut.

Gerade in Zeiten von Homeoffice, Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen nehmen Bewegungsmangel und negative gesundheitliche Effekte zu – umso wichtiger wäre es deshalb, wenn möglichst schnell wieder viele Menschen von den positiven Effekten durch Fitnesstraining profitieren können.

Es gibt 12 Millionen Mitglieder in Fitnessstudios, die aktuell ihre körperliche und psychische Fitness, aber auch besonders wichtig, ihr Immunsystem stärken wollen und durch die Studioschließungen daran gehindert werden.

Auch die ökonomische Situation einer Branche mit 5,5 Milliarden Euro Umsatz hat der DSSV gegenüber der Politik zum Thema gemacht und mehrfach Vorschläge unterbreitet, wie die Fitnessstudios durch Distanz- und Hygienemaßnahmen den Infektionsschutz sicherstellen und einen risikoarmen Betrieb im Fitnessstudio möglich machen können.

Zuständige Behörden einiger Bundesländer haben bereits positiv auf die Vorschläge des DSSV reagiert. Der DSSV appelliert an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, in der nächsten Runde der Konsultationen zur Lockerung der Zwangsmaßnahmen mit seinen konstruktiven Vorschlägen berücksichtigt zu werden.“

Gastronomie: Pure Verzweiflung

Pure Verzweiflung herrscht schließlich in der Gastronomie. Ihr Verband, der DEHOGA NRW, fordert ein Rettungspaket Gastgewerbe und reduzierter Mehrwertsteuer für Essen.

 „Die Enttäuschung ist riesengroß, weil wir dringend einen Termin gebraucht hätten. Einen Termin, auf den wir hinarbeiten und -leben können. Neben der wirtschaftlichen verschlechtert sich damit auch die emotionale Situation in den Betrieben von Tag zu Tag. Wir wollen raus aus der Passivität in die Aktivität, wir wollen wieder für unsere Gäste da sein“, stellt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, fest.

Der DEHOGA weist aber auch darauf hin, dass eine Lockerung keinesfalls wirtschaftliche Normalität bedeutet hätte:

„Lockerungen in der Gastronomie werden, wenn sie kommen, auf absehbare Zeit erhöhte Hygiene-Maßnahmen und Mindestabstände bedeuten. Wenn zwischen den Gästen aber zwei Meter Platz sein müssen, Tische nur mit zwei Personen besetzt werden dürfen, kann das in der Praxis bis zu einer Halbierung der Plätze führen. Zusammen mit verändertem Gästeverhalten wäre auch eine Lockerung für viele Betriebe ein wirtschaftliches Wagnis, weil die Umsätze deutlich unter den „normalen“ bleiben würden. Und das auf lange Sicht“, so Niemeier.

Wegen der absehbar bleibenden wirtschaftlich katastrophalen Aussicht fordert der DEHOGA NRW zweierlei:

ein eigenes Rettungspaket für das Gastgewerbe und Steuererleichterungen.

„Wer unsere Gastronomen und Hoteliers nicht mit einem riesigen Schuldenberg irgendwann in die Normalität „entlassen“ und wer die Vielfalt, die Buntheit und Struktur unserer Branche mit ihren Zehntausenden von Restaurants, Cafés, Kneipen, Clubs, Hotels und Pensionen erhalten möchte, der muss uns mit einem eigenen Rettungspaket wieder auf die Beine helfen. Dazu gehört auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz, wie er jetzt im Liefer- und Abholgeschäft schon gilt“, fordert Bernd Niemeier und verweist darauf, dass die Branche die erste war, die geschlossen wurde und vermutlich mit die letzte sein wird, die wieder öffnen darf.

„Dieses gesellschaftliche Sonderopfer, das man dem Gastgewerbe auferlegt, muss ausgeglichen werden. Kein Unternehmen kann Umsatzeinbußen von fast 100 Prozent über einen längeren Zeitraum verkraften“, so Niemeier.

DEHOGA NRW startet Initiative Dein-Lokal-nebenan
Auf Sicht bleiben Liefer- und Abholservices das Einzige, was die Gastronomie weiterhin anbieten kann. „Wir haben deshalb die kostenlose Online-Aktion Dein-Lokal-nebenan gestartet, wo sich Gastronomen ihren Gästen unter www.dein-lokal-nebenan.de mit ihren Angeboten präsentieren können. Mitmachen können alle Gastronomen in Nordrhein-Westfalen, die einen Liefer- oder Abholservice bereithalten“, beschreibt Niemeier. „Landesweit und lokal, ist das Motto dieser Aktion. Auch wenn diese Angebote weit davon entfernt sind, Umsatzausfälle nachhaltig ausgleichen zu können, helfen sie, die Not ein bisschen zu lindern und aktiv zu werden.“

 

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