Mecke-Skandal: Viehumladestelle hatte nur für Pferde Genehmigung – Wieso fielen die Kühe nicht auf?

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Eine Kuh und ein Pferd auf einer Weide. (Fotoquelle Pixabay)

Kann die zur Kontrolle verpflichtete Kreisveterinärbehörde keine Kuh von einem Pferd unterscheiden?

Diese zugegeben provokante Frage drängt sich im Fall der Tiermisshandlungen in der Viehumladestelle des Fleischerbetriebs Mecke in Werne auf.

Die SOKO Tierschutz, die die entsetzlichen Videos von misshandelten, geprügelten, an einer Seilwinde herumgeschleiften kranken und abgemagerten Kühen und Rindern am 27. Juli öffentlich machte, stellte in weiteren öffentlichen Vorwürfen gegen den Metzgerbetrieb Mecke Mitte dieser Woche fest:

„Die Viehumladestation hatte keine Genehmigung für Rinder, nur für Pferde. Marko Mecke wusste, dass dort Rinder gelagert werden. Für die Genehmigung ist er und sind nicht die zwei Handlanger-Sündenböcke verantwortlich. Wollte man vielleicht gar nicht, dass Behörden dort von Rindern erfahren?“

Die weitergehende Frage wäre, ob die Behörden – konkret ob die Kreisveterinärbehörde unter Landrat Mario Löhr (SPD) – über die nicht genehmigte Rinderumladung Bescheid wusste. Da kaum davon auszugehen ist, dass Mitarbeiter einer amtlichen Veterinärstelle eine Kuh nicht von einem Pferd unterscheiden können, fragten wir bei der Kreispressestelle nach.

Bisher gibt es weder von der Kreisverwaltung noch vom Landrat eine offizielle Stellungnahme zu den Vorwürfen, dass hier (auch) ein eklatantes Behördenversagen vorliege.

Dies monieren mittlerweile schon drei Fraktionen: Grüne, CDU und Wählergemeinschaft GFU/WfU. Löhr Genossen hingegen sehen behördliche Aufsicht bei einem derart gerütteltem Maß an „krimineller Energie“ an ihre Grenzen stoßen.

Auf unsere Frage beim Kreis, wie es der Veterinärbehörde verborgen bleiben konnte, dass die „Pferde-„Umladestation auch für Rinder, Kühe und Kälber genutzt wurde, bekamen wir von der Pressestelle lediglich die Antwort:

„Aufgrund des laufenden Verfahrens können keine Auskünfte zum konkreten Fall gegeben werden.“

Das bisher einzige öffentliche Statement des Kreises kam am Freitagabend vor der vier Tage später erfolgenden Videoveröffentlichung der SOKO Tierschutz. An jenem Freitag schickte Löhrs Pressesprecher Volker Meier spät um 21 Uhr eine Pressemitteilung, die mehr Fragen aufwarf als sie beantwortete. Hier der Wortlaut:

„Nach Abstimmungen mit dem Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium sowie dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat der Kreis Unna am Freitagabend Mitarbeitern einer Viehsammelstelle im Kreis den weiteren Umgang mit Tieren untersagt. Bis auf Weiteres wird an dieser Sammelstelle nicht mehr mit Tieren gehandelt.

Vorausgegangen waren Hinweise einer Tierrechtsorganisation über den begründeten Verdacht auf massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Die Tierrechtsorganisation hatte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund erstattet und Beweismaterial in Form von Videoaufzeichnungen übermittelt.

Die Veterinärbehörden haben nach Sichtung des Materials im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unverzüglich tierschutzsichernde Maßnahmen ergriffen, um weiteres Leiden und Schmerzen von Tieren sofort zu unterbinden.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund wertet das vorliegende Beweismaterial derzeit mit sachverständiger Unterstützung von Tierärzten des Veterinäramtes Unna aus. Die Ermittlungen dauern an. Die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund.“

Unsere Zusammenfassung des bisherigen Geschehens lesen Sie bei Interesse HIER.

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