„Der Besuch der Schule wird … an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.“
Und schließlich:
„Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“
Diese Informationen – und vorerst keine weiteren – liefert das NRW-Schulministerium in seiner aktuellen Schulmail zu den künftig verpflichtenden Coronatests an allen Schulen im Land.
Eine „grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests“ gilt demnach „für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal“ der Schulen. Weitgehend alle Fragen, die sich daraus ergeben, bleiben jedoch (zumindest in dieser Mail) unbeantwortet.
So auch die wichtige Frage, was mit einem Kind geschehen soll, das den Test verweigert. Oder welche Konsequenzen z. B. Lehrkräfte und anderes Schulpersonal erwartet, wenn sich diese dem Test verweigern.
Nächste Woche (ab 12. April) findet der Unterricht zum Start nach den Osterferien wie berichtet zunächst auf Distanz statt. Ausgenommen sind lediglich die Abschlussklassen.
„Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können die kommende Woche … dazu nutzen, die verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch vorzubereiten“, heißt es in der Mail. „Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.“
– Allerdings:
„Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.“
Was in diesem Fall passieren wird und was mit Kindern geschehen soll, die sich in der Schule den Tests verweigern, lässt Ministerin Gebauer offen.
[…] Beides ist für die Schulen wie berichtet anders geregelt: Sowohl für Schülerinnen und Schüler schon ab der 1. Klasse als auch für alle an der Schule Beschäftigten besteht herrscht ab Montag, 12. 4., Testpflicht, und zwar zweimal wöchentlich in der Schule. In der ersten Woche nach den Ferien findet der Unterricht allerdings nur für die Jugendlichen der Abschlussklassen in Präsenzform statt, alle anderen Kinder werden auf Distanz unterrichtet. HIER unser Bericht […]