Der Kreis Unna war mehrere Tage hintereinander kein „Hotspot“ mehr (mit Inzidenz über 100) – doch die verschärften Regeln, die seit Mittwoch vor Ostern gelten (seit dem 31. 3.), darf er nicht lockern. Er müsste dazu mindestens 7 Tage lang seine Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (die Wocheninzidenz) deutlich unter dem Schwellenwert 100 halten. HIER berichten wir.
ACHTUNG – der Kreis muss seine Regeln aber auch (noch) nicht verschärfen. Die heute (13. 4. 21) vom Bundeskabinett formulierten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit einem „Bundeslockdown“ und Ausgangssperren ab Inzidenz 100 müssen erst noch im Bundestag diskutiert und beschlossen werden!
Daher gilt für den gesamten Kreis (Stand 13. 4. 21) nach wie vor:
- Der Handel darf öffnen (diese Option sieht die Coronaschutzverordnung vor – der Landrat wählte sie), doch Kunden müssen nicht nur einen Termin buchen, sondern zusätzlich einen negativen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorweisen.
2. Zudem darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person in der Öffentlichkeit treffen. Im Privaten werden Kontaktreduzierungen empfohlen, können laut Coronaschutzverordnung NRW aber nicht verordnet werden.
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Für Verwirrung sorgen bei Lesern die unterschiedlichen Regelungen in den Nachbarkommunen – diese begründen sich aber ausnahmslos in der jeweiligen Inzidenz:
- Unter Inzidenz 100 liegt weiterhin der Kreis Soest – keine Notbremse nötig. Wer dort shoppen will, braucht zwar einen Termin, aber keinen Coronatest. In der Öffentlichkeit treffen dürfen sich dort bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit).
- Massiv über der 100 liegt der Märkische Kreis – dort sind alle Läden bis auf die des täglichen Bedarfs seit der Woche vor Ostern wieder geschlossen, zudem gilt dort seit heute (9. 4.) eine abendliche und nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. HIER berichten wir.
- In Dortmund ist es wie im Kreis Unna: Click and Meet plus Test, Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit 1 plus 1.
- In Hamm gilt ab Mittwoch, 14. 4., die Notbremse (wie schon seit Ende März im Kreis Unna und in Dortmund).
Das Land NRW hatte für den Kreis Unna zum 31. März 2021 die sogenannte Corona-Notbremse angeordnet. Nachdem die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen 3 Tage in Folge über dem Wert von 100 lag, waren laut Landesverordnung verschärfende Regeln nötig, die in der „Notbremsen“-Verordnung innerhalb der Coronaschutzverordnung festgelegt sind.
Und das betrifft nicht nur Neuerungen für den Einzelhandel (Click and Meet plus Test-Option), sondern auch zwischenmenschliche Kontakte. Es gilt im Kreisgebiet nun wieder:
Kontakte in der Öffentlichkeit sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Ausnahme: An Ostern (1.- 5. April) dürfen sich auch 2 Hausstände mit maximal 5 Personen im öffentlichen Raum treffen, Kinder unter 14 auch hier nicht mitgerechnet.
Infektionen im Privaten
Der private Bereich (eigene Wohnung, eigenes Haus, Balkon, Garten, Terrasse…) bleibt weiterhin aus dem Geltungsbereich der Corona-Verordnung NRW ausgeklammert. Hier greift Art. 13 des Grundgesetztes.
Kreis-Gesundheitsdezernent Uwe Hasche unterstreicht jedoch, dass ein großer Teil der Infektionen nach wie vor im Privaten stattfindet:
„Das sehen die Kolleginnen und Kollegen in der Kontaktverfolgung tagtäglich.“ Um die dritte Welle in den Griff zu kriegen, komme es daher entscheidend auf jeden einzelnen an.
„Bitte halten Sie sich an die bestehenden Regeln, an die Kontaktbeschränkungen, tragen Sie medizinische Masken, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten“,
appelliert Hasche.
Die Test-Option nutzt der Kreis Unna wie berichtet, damit unter anderem der Einzelhandel geöffnet bleiben darf.
„Wir haben eine einvernehmliche Entscheidung getroffen, dass wir Click & Meet weiter ermöglichen wollen“, betont Landrat Mario Löhr. Das bedeutet: Geschäfte, Kosmetikstudios etc. bleiben geöffnet und können mit einem Termin besucht werden. Neue Voraussetzung ist allerdings ein aktueller Schnelltest mit negativem Ergebnis.
HIER berichten wir ausführlich darüber.
[…] Erst wenn er jedoch mindestens 7 Tage stetig unter 100 bleibt oder besser noch sinkt und wenn zudem noch weiteren Parameter erfüllt sind (keine Überbelastung der Intensivstationen z. B.), dürfen wieder Lockerungen ins Auge gefasst werden. Derzeit gilt für den Kreis weiter die Corona-Notbremse (wir erläutern hier, was das konkret bedeutet). […]
[…] ungerecht mutet es vielen Einwohnern des Kreises an, dass dennoch für „ihren“ Kreis die verschärften Regeln der „Corona-Notbremse“ weiter gelten und direkt nebenan in Hamm mit Ü100er-Inzidenz ohne Coronaschnelltest eingekauft […]
[…] Im Kreis Unna gilt sie seit dem 31. März, der Landrat entschied sich jedoch zur Testoption – sprich, die Läden dürfen offen bleiben, Besuch ist aber nur mit negativem Coronaschnelltest möglich. […]