Ultimatum aus Kamen: „Sehr geehrte Frau Merkel – wir machen am 30. 4. unsere Gastro auf!“

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Mit ihrer ultimativen Ankündigung auf Facebook stoßen die Gastronomen aus Kamen auf Zustimmung wie Widerspruch. (Screenshot / Quelle fb, https://www.facebook.com/82westkamen)

Der Ruf erschallt von Kamen nach Berlin – als ultimative Ankündigung möchte er verstanden sein.

„Sehr geehrte Frau Merkel,
Stichtag 30.04.2021!
… es sind ab heute 4 Wochen Zeit, sich für alle Gastronomen ein vernünftiges Konzept zu überlegen!
Und bitte keine Larifari-Veranstaltung!
WIR MACHEN AM 30.04.2021 UNSERE GASTRONOMIEBETRIEBE AUF!!!
82 West
Kümper’s Bar / Restaurant

Mit dieser öffentlichen Verkündung in den sozialen Medien sorgen die Betreiber der beiden Kamener Gastronomiebetriebe „Kümpers Bar/Restaurant“ und „82 West“ seit gestern für kontroverse Diskussionen in den sozialen Medien. Zu begeistertem Applaus gesellt sich neben Zweifel auch kritischer Widerspruch.

Hintergrund ist die anhaltende und für viele Betriebe inzwischen existenzgefährende pandemiebedingte Schließung von Lokalen und Gaststätten, die – wie es sich bereits abzeichnet – mit dem bis zum 18. April verlängerten Shutdown weiterhin nicht beendet sein wird.

Die Betreiber des Restaurants auf der Bahnhofstraße und des Biergartens auf der Weststraße kündigen nun ultimativ den zivilen Ungehorsam an. So hatten es im Februar bereits – allerdings bundesweit – die Friseure getan und mit der Drohung, am 15. Februar in ganz Deutschland wieder ihre Salons zu öffnen, Erfolg gehabt.

Als fast einzige körpernahe Dienstleistung durften die Friseurgeschäfte am 2. März wieder öffnen und sind jetzt weiterhin auch eine von wenigen Branchen, die ihre Kundinnen und Kunden auch in Kreisen mit „Corona-Notbremse“ (wie dem Kreis Unna) ohne die Vorlage tagesaktueller Schnelltest bedienen dürfen.

Den beiden Kamener Gastro-Betrieben bringt ihre ultimative Offensive neben Anerkennung und Applaus auch Kritik ein.

„Ja, die Situation für Gastronomen ist schlimm“, pflichtet zum Beispiel ein Kommentator auf Facebook bei und fährt fort: „Übrigens: für Hotels, Kultur, viele körpernahe Dienstleistungen und mehr ist sie noch schlimmer. Die können nichts To Go anbieten. Und ja: in der Pandemiebekämpfung hätte vieles besser laufen müssen. Dann aber zu sagen: mir egal, ich öffne einfach, ist – bei allem Respekt – egoistisch und selbstherrlich. Restaurants und Kneipen sind nachgewiesenermaßen Infektionsräume. Auch das beste Desinfektionsmittel bringt nichts – Aerosole verbreiten sich. Und wenn man sowas macht, nimmt man Infektionen billigend in Kauf.“

Ein anderer Forist fragt kritisch, ob die Gastronomen – neben ihren eigenen Bußgeldern – denn auch die der Gäste übernehmen, wenn diese sich in einem unerlaubt geöffneten Lokal bewirten lassen.

Tatsächlich sieht der Bußgeldkatalog der Coronaschutzverordnung NRW für Verstöße drastische Strafen vor:

So müssen Betreiber von Einrichtungen, die geschlossen sein müssen, bei widerrechtlicher Öffnung im Erstfall 2000 bis 5000 Euro Bußgeld zahlen (in Wiederholungsfällen droht die dauerhafte Schließung),

und Besucher sind je nach Einrichtung mit 200 bis 400 Euro dabei – pro Nase.

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