Geflügelpest: Stallpflicht im gesamten Kreis und fast in ganz NRW

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Sperrbezirk an der Eulenstraße in Fröndenberg, kurz vor dem Ortseingang. (Foto RB)

Die Geflügelpest im benachbarten Menden (Märkischen Kreis) hat jetzt auch sichtbar Auswirkungen auf die Nachbarbereiche im Kreis Unna. Von Fröndenberg bis Unna warnen Schilder „Achtung – Sperrbezirk“.

Am Mittag teilte der Kreis mit:

„Zum Schutz vor Geflügelinfluenza gilt seit dem heutigen Dienstag, 30. März, eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis Unna.“

Nach einem Erlass des Ministeriums hat die Kreisverwaltung die entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. 
 
Um Übertragungen des gefährlichen Virus‘ von Wildvögeln in Nutztierbestände vorzubeugen, hat das Land mit Ausnahme des Regierungsbezirks Düsseldorf für ganz NRW eine Stallpflicht angeordnet.
 
Bekanntlich war bereits in der vergangenen Woche in einem nahe der Grenze zum Kreis Unna gelegenen Legehennen-Betrieb in Menden (Märkischer Kreis) die Geflügelpest ausgebrochen. Weil der Ausbruch auch das Gebiet des Kreises Unna betrifft, waren umgehend ein Anschluss-Sperrbezirk und ein Anschluss-Beobachtungsgebiet eingerichtet worden. In den Gebieten, die Fröndenberg/Ruhr und Unna betreffen, gelten wie berichtet über die Stallpflicht hinaus Restriktionen.
 
Restriktionen für Geflügelhalter

Geflügelbetriebe im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet müssen einiges beachten. Unter anderem dürfen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Tierhalter haben sicherzustellen, dass Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Für Fahrzeuge gilt eine Desinfektionsverpflichtung.
 
Für Menschen kaum Gefahren
Für Menschen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, bedeutet das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Auch können Geflügelfleisch sowie Eier nach Erhitzen gefahrlos verzehrt werden.
 
Außerdem weist der Kreis Unna darauf hin, dass alle Geflügelhalter – auch die hobbymäßig tätigen – verpflichtet sind, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Erhöhte Verluste von Tieren sind außerdem der Kreis-Veterinärbehörde Unna zu melden. Kontaktdaten: tierseuchen@kreis-unna.de
Fax: 0 23 03 / 27-1499.
 
800 gemeldete Geflügelhaltungen

Im Zuständigkeitsbereich der Kreisveterinärbehörde, also auf dem Gebiet des Kreises Unna und der Stadt Hamm, gibt es rund 800 gemeldete Geflügelhaltungen, davon sind ca. 110 Betriebe größer und umfassen mehr als 100 Tiere.
 
Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Unna www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Tierseuchenbekämpfung). PK | PKU

Der Tierschutzverein Fröndenberg sieht sich dazu gezwungen, ab sofort keine Wildvögel mehr aufzunehmen. Auch um Tauben kann er sich akut nicht mehr kümmern, aufgrund der hoch ansteckenden Vogelgrippe, die Wild- wie privat gehaltene Vögel infiziert.

Die Geflügelpest ist hochansteckend, infizierte Tiere sterben meist in kurzer Zeit.

Der Fröndenberger Tierschutzverein warnt eindringlich davor, Vögel anzufassen. Bei toten Wildvögeln bitte das Ordnungsamt der zuständigen Stadt anrufen, damit dieses die möglicherweise infizierten Tiere fachgerecht entsorgen kann.

Für Fröndenberg ist das Ordnungsamt unter folgenden Nummern erreichbar: 02373/976-220, -168, -222. Außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung ist der Bereitschaftsdienst für aufgefundene tote oder verdächtige Vögel zu informieren.

Die Erreichbarkeit des jeweiligen Diensthabenden der Stadt Fröndenberg ist über die Rettungsstelle des Kreises Unna, Tel. 02303 / 16001, sichergestellt. Bei auffälligen Tieren in Zuchtbeständen ist das Kreisveterinäramt zu informieren, erreichbar über die Zentrale 02303/27-0.

Der Ausbruch der Geflügelpest wurde in einem Legehennenbetrieb an der südliche Kreisgrenze Unna (Menden/MK) amtsärztlich festgestellt.

Der Ausbruch wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Der Kreis informierte zügig wie folgt:

Es wird ein Sperrbezirk (mind. 3 km Radius) und ein Beobachtungsgebiet (mind. 10 km Radius) gebildet. Diese Maßnahmen betreffen auch das Kreisgebiet Unna. Das Veterinäramt des Kreises wird deshalb ein Anschluss-Sperrbezirk und ein Anschluss-Beobachtungsgebiet einrichten.

Die Mendener Haltung hatte 100 Junghennen aus einem Betrieb im Kreis Paderborn bezogen, in dem die Tierseuche bereits ausgebrochen war. Sie zeigten schon deutliche Krankheitserscheinungen.

Der betroffene Bestand wurde gesperrt und die Tötung der Tiere aus Tierschutzgründen und zur Ausschaltung des Seuchenherdes angeordnet und durchgeführt.

Die Allgemeinverfügung über den Anschluss-Sperrbezirk, der in Fröndenberg liegt, und das Anschluss-Beobachtungsgebiet, das neben Fröndenberg auch das Stadtgebiet von Unna betrifft, wird nach Bestätigung des Ausbruchs durch das FLI, am Montag, 29.03.2021 im Amtsblatt und auf der Internetseite des Kreises Unna veröffentlicht und erlangt dann am 30.03.2021 Rechtskraft.

Für das Sperrgebiet und das Beobachtungsgebiet gelten Restriktionen:

  • Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sind aufzustallen.
  • Außerdem dürfen unter anderem gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden.
  • Für Fahrzeuge gilt eine Desinfektionsverpflichtung.

„Das Ministerium hat mit Erlass vom 25.03.2021 angeordnet, dass die Kreise und kreisfreien Städte der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster eine Aufstallungspflicht verfügen“, erläutert das Veterinäramt des Kreises Unna in diesem Zusammenhang. Diese Aufstallungsverfügung wird ebenfalls am Montag veröffentlicht.
 
Es wird an die Tierhalter appelliert, Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergingen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.

Das Veterinäramt bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreis Unna und der Stadt Hamm dringend, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Außerdem müsse Wildvögeln der Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen versperrt und Tiere dürften nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang hätten.

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