Haareschneiden bis zur Dunkelheit – Das sind die Regeln

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Erleuchteter Friseursalon am ersten Abend nach dem Shutdown in Fröndenberg. (Foto RB)

Der Andrang war gewaltig. Seit heute darf in NRW der Kopf wieder schick gemacht werden. Laut Information der Innungen verzeichnen die Salons einen wahren Ansturm, am liebsten wolle jede/r gleich in der ersten Woche an die Reihe kommen, am besten glech am ersten Tag.

Im Ruhrgebiet öffneten die ersten Salons am 1. März bereits um Mitternacht, bis zur Dunkelheit sah man auch in Kleinstädten wie Fröndenberg noch hell erleuchtete Salons und Friseurinnen und Friseure eifrig bei der Arbeit. Seit Mitte Dezember hatten sie aufgrund des Shutdowns geschlossen halten müssen.

Ministerpräsident Armin Laschet hatte die umstrittene einseitige Bevorzugung der Friseurgeschäfte in puncto Öffnungen verteidigt: Wie auf Rundblick berichtet, argumentierte er mit Briefen von Seniorinnen und Senioren, die die Landesregierung erreicht hätten und die ihre Not darstellten, die eine ungepflegte Frisur für sie bedeute.

Es sei wichtig, betonte Laschet,, dass die Politik die Nöte und Bedürfnisse gerade der Älteren berücksichtige, die ohnehin durch die Pandemie besonders gefährdet seien und sich vielfach seit Monaten kaum noch vor die Tür trauten. Für die ältere Generation sei es wichtiger als für junge Menschen, gut frisiert zu sein. Es gehe hier um ein körperliches Wohlgefühl, quasi etwas Existenzielles.

Daher durften zum heutigen Märzbeginn auch die Fußpfleger/innen wieder Kundschaft empfangen, während alle anderen „körpernahen Dienstleistungen“ weiterhin verboten sind und auch der Einzelhandel, die Gastronomie, Fitness und Kultur weiter im Shutdown verweilen müssen. Wie lange noch, entscheidet sich in der Bund-Länder-Beratung am Mittwoch, 3. März.

Im Netz wurde zu der einseitigen Bevorzugung der Friseure häufig kritisiert, man müsse „nur laut genug schreien“. Denn die Branche hatte vehement auf Öffnung gepocht und mit einer bundesweiten Aktion sogar angedroht, man werde ansonsten ohne Erlaubnis öffnen – flächendeckend.

Die Regeln für den Friseurbesuch ab 1. 3. 2021 in NRW:

  • Wie in Arztpraxen oder dem Einzelhandel sind auch in Friseursalons und bei Hausbesuchen von Friseuren medizinische Masken Pflicht.
  • Das gilt für die Kunden wie für die Mitarbeiter.
  • Bei sehr kundennahen Tätigkeiten (Rasur, Make-Up) müssen mindestens FFP2-Masken getragen werden.
  • Es gilt wie vor dem Shutdown im Einzelhandel: pro Person mindestens 10 Quadratmetern Platz. Heißt, dass kleine Salons bereits mit einem einzigen Kunden oder einer Kundin an ihre Grenzen kommen: Schon dann muss das Geschäft mindestens 20 Quadratmeter groß sein.
  • Diese Regelung gilt auch für Hausbesuche, wobei Kontrollen im privaten Raum schwierig sind (Artikel 13 Grundgesetz, wir berichteten häufig über diese Thematik).

Dazu gelten die grundsätzlichen Corona-Hygienevorschriften: Abstand von 1,5 Metern (alternativ andere Schutzmaßnahmen wie Trennscheiben), möglichst kontaktlos bezahlen, alle 20 Minuten stoßlüften, Dokumentation aller Kundendaten per Registrierliste, regelmäßiges Händedesinfizieren.

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