Ohne Termin geht nichts, und die Termine dürften für die nächsten Wochen ausgebucht sein: Am heutigen Montag, 1. März, dürfen laut der zum 22. 2. 21 fortgeschriebenen Coronaschutzverordnung NRW die Friseursalons wieder öffnen.
Auch Fußpflegedienstleistungen dürfen ab heute wieder angeboten und in Anspruch genommen werden.
Als Begründung, wieso ausschließlich diese beiden Branchen bevorzugt wieder ihre Arbeit aufnehmen und Kundschaft bedienen dürfen, während die anderen vom Shutdown betroffenen Unternehmen weiterhin geschlossen halten müssen, heißt es in der Coronaschutzverordnung:
„Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Körperhygiene sind gerade ältere Menschen auf diese Dienstleistungen nach so langer Zeit dringend angewiesen.“
Einrichtungen „für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7. März geschlossen, da die genannten besonderen Ausnahmegründe hier nicht vorliegen.“
Die Rufe nach Lockerungen insbesondere auch für den besonders von Insolvenzgefahr bedrohten Einzelhandel oder die Gastronomie werden indessen immer lauter: Im Vorfeld der nächsten Bund-Länder-Konferenz zum weiteren Vorgehen in der Pandemie an diesem Mittwoch, 3. 3., schufen schon verschiedene Bundesländer im Alleingang Fakten. So ist in Rheinland-Pfalz ab heute das „Shoppen mit Termin“ möglich, Sachsen will in einer Woche nachziehen.
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