Handel fordert Öffnungen schon über Inzidenz 50 und Ende der Ungleichbehandlungen

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Leere Fußgängerzone in Unna. Der Einzelhandel darf weiter nicht ohne negative Schnelltests und Termine öffnen, muss - wenn das Bundesinfektionsschutzgesetz mit den geplanten Änderungen beschlossen wird - sogar komplett wieder schließen. (Archivbild RB)

Eine klare Öffnungsstrategie ohne weitere Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung fordert vor dem Bund-Länder-Treffen am Mittwoch, 3. März, der Dachverband des Handels. Mehr als jeder zweite innerstädtische Einzelhändler rechne ansonsten noch in diesem Jahr mit seiner Insolvenz.

In einem fünfseitigen Brief an Kanzlerin Merkel fordert der HDE eine Abkehr von starren Inzidenzwerten – insbesondere von der ausgerufenen 35, da dieser Wert selbst bei fortgesetztem Lockdown in absehbarer Zeit nicht zu erreichen sei.

Zum Vergleich: Im Kreis Unna ist die maßgebliche 7-Tages-Inzidenz am letzten Februarwochenende (27. 2.) wieder über 80 geklettert. Im benachbarten Märkischen Kreis liegt sie sogar wieder deutlich über 100.

Quelle RKI-Dashboard, 27. 2. 2021

Sie steigt inzwischen wieder flächendeckend, vermutlich wegen der ansteckenderen Mutante B.1.1.7., die sich immer stärker verbreitet. 76 Fälle waren bis Freitag, 26., 2., im Kreis Unna nachgewiesen.

Und es müsse einheitliche, nicht-diskriminierende Vorgaben für den gesamten Einzelhandel geben:

„Lockerungen, die z.B. nach Betriebsgrößen/Verkaufsfläche oder Branchen differenzieren, führen zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtsunsicherheit und Verunsicherung.“

Der Handelsverband fordert daher eine komplette Strategie-Umkehr:

  • Ein erreichbares Ziel, ab wann die Maßnahmen stufenweise zurückgefahren werden
  • Schluss mit ausschließlichem Beschwören des Worst Case-Szenarios mit stark exponentiellem Infektionsanstieg durch Virusmutationen
  • ein möglichst ganzheitliches Konzept, das Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie und Kultur einbeziehe – allerdings mit früher Öffnung des Handels, da dort die Kontaktintensität vergleichsweise gering sei
  • Öffnung des Einzelhandels unter strikten Hygiene- und Abstandsregeln auch vor Inzidenzwert 50 bzw. 35: Denn:

„Selbst für den Fall eines fortgesetzten Lockdowns ist vor dem Hintergrund der Verbreitung der Virusmutationen fraglich, dass der … Inzidenzwert 35 in absehbarer Zeit nachhaltig und flächendeckend erreicht wird.“

Gleichzeitig habe der Handel in den vergangenen Monaten eindeutig bewiesen, dass Einkaufen auch in Zeiten höherer Inzidenzwerte sicher möglich sei – v.a., indem „umfassende, dem letzten Stand der Wissenschaft entsprechende Hygienekonzepte konsequent umgesetzt würden und der Zugang zu den Geschäften gesteuert werde, um die ohnehin geringe Kontaktintensität im Handel weiter zu reduzieren.“

Darauf weise auch eine gemeinsame Untersuchung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. „Sie kommen zum Ergebnis, dass es bei der Arbeit im Einzelhandel nicht zu einer erhöhten Infektionsgefährdung durch das SARS-CoV2-Virus kommt.“

Bildquelle: Pixabay.com (bearbeitet)

Einige Länder planen schon selbst für Ladenöffnungen:

Rheinland-Pfalz will z. B. schon ab Montag, Sachsen ab dem 8. 3. das Einkaufen nach Termin ermöglichen. Nach vorheriger Vereinbarung sollen allerdings nur Einzeltermine vergeben werden, und immer nur ein Hausstand darf das Geschäft betreten. Ob sich das für Kleidung-, Schuh-, Deko- und sonstige Geschäfte rentiert, muss sich zeigen. In anderen europäischen Ländern hat sich das „Shopping per Termin“ besonders in Großstädten durchgesetzt.

(Quelle: Focus Online)


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