Widerstand gegen Einschränkung des Bewegungsradius

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Screenshot_2021-01-05 - Quelle Kartenradiusrechner

In „Hotspots“ mit 7-Tages-Inzidenzen über 200 sollen sich die Bewohner nur noch im 15-km-Radius um ihren Wohnort bewegen dürfen: Diese drastische Einschränkung der Bewegungsfreiheit als Bestandteil der gestrigen Coronaverschärfungsbeschlüsse (wir berichteten HIER) ruft schon wenige Stunden nach ihrer Verkündigung Widerspruch hervor.

Aus mehreren Bundesländern regt sich bereits Widerstand gegen den erst gestern gemeinsam gefassten Beschluss.

Nordrhein-Westfalen wäre zum heutigen Stand (6. 1.) gar nicht von der Einschränkung betroffen, da in keinem Kreis und keiner Stadt die kritische Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern mehr überschritten ist.

Der Kreis Unna liegt laut Robert-Koch-Institut am heutigen Mittwoch (6. 1., 0.00 Uhr) bei einer Inzidenz von 118, Hamm bei 144, Dortmund bei 140, der Märkische Kreis bei 102, der Hochsauerlandkreis ist bereits seit einigen Tagen wieder auf Zweistelligkeit gesunken. Auch die Stadt Herne, die noch gestern (als einzige Stadt) über 200 notiert wurde, liegt heute wieder darunter (bei 178).

Screenshot_2021-01-06 RKI COVID-19 Germany

Dennoch sorgt die fiktive Bewegungsbeschränkung für hitzige Diskussionen auch auf Rundblick Unna; unter unserem entsprechenden Artikel von gestern Nachmittag haben sich auf Facebook bereits fast 350 Kommentare angesammelt – sowohl heftig ablehnende als aber auch vehement zustimmende.

Herrschte gestern nach der Bund-Länder-Beratung noch offiziell der Tenor, dass man bundesweit einheitlich vorgehen wolle, so scheren heute bereits wieder erste Länder aus. Mit der drastischen Einschränkung der Bewegungsfreiheit ihrer Bürger können sich einige Länderchefs gar nicht anfreunden, berichtete am Vormittag die WELT (Onlineausgabe).

Keine zwei Stunden war es her, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Bundesländer sich auf eine Verlängerung und Verschärfung des Corona-Lockdowns geeinigt hatten, als erste Ministerpräsidenten noch am Dienstagabend für ihre Länder andere Vorgehensweisen vorstellten – sowohl bei Schulen und Kitas (HIER eine Zusammenfassung von uns) als auch bei der neuen Sonderregeln für Hotspots.

Niedersachsen will zunächst prüfen lassen, ob die Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots „verhältnismäßig“ ist. Verschiedene Oberverwaltungsgerichte hatten solche Begründungen zur Verhältnismäßigkeit bereits bei anderen Einschränkungen angemahnt. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) machte klar, dass er die Regel „am liebsten gar nicht“ anwenden wolle.

Auch in Baden-Württemberg werde die 15-km-Regel zunächst gar nicht zur Anwendung kommen, machte Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) klar.

Für Sachsen-Anhalts Länderchef Haseloff (CDU) ist die praktische Umsetzung der Regelung schwierig. So ließ der gestrige Bund-Länder-Beschluss offen, ob für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit nur die Herkunftsregion maßgeblich ist oder ob sie sich auch auf einen Zielort bezieht. Mit anderen Worten: Ein Bürger aus einer „Hotspot“-Region darf sich nur 15 km von seinem Wohnort weg bewegen – darf er jedoch aus einem Nicht-Hotspot in einen (über 15 km entfernten) Hotspot einreisen? Dies will Sachsen-Anhalt erst einmal prüfen.

Und selbst in Thüringen, wo Ministerpräsident Ramelow (Die Linke) diese drastische Beschränkung selbst vorschlug, wird die Einschränkung des Bewegungsradius lediglich „empfohlen“. Sie werde „in den Katalog der Empfehlungen für die Kreise aufgenommen“, so Ramelow am Dienstagabend.

2 KOMMENTARE

  1. […] Und für „Corona-Hotspots“ mit Inzidenzen über 200 gilt fortan eine Beschränkung des Aktionsradius: Einwohner solcher Regionen dürfen sich nur noch im Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort herum bewegen. Ausnahmen gibt es für den Weg zur Arbeit, Arztbesuche und Ähnliches. Tagesausflüge und Einkaufen seien explizit keine triftigen Gründe, unterstrich Angela Merkel. – Gegen diese Regelung machte sich Stunden später allerdings schon wieder Widerstand breit (Bericht … […]

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