Sonderrechte für Corona-Geimpfte? Politik prüft Verbot

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Symbolbild Coronaimpfung, Quelle Pixabay

Künftig nur noch mit Impfpass ins Konzert, ins Flugzeug, ins Restaurant?

Sonderrechte für Covid-19-Geimpfte soll und darf es nicht geben, betonen betonen Rechtspolitiker Union und SPD.

Sie prüfen ein gesetzliches Verbot solcher Privilegien.

Die SPD-Bundestagsfraktion prüft nach Medienberichten vom Dienstag (29. 12.), wie Ungleichbehandlungen von Nicht-Geimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft auf gesetzlichem Wege ausgeschlossen werden könnten.

Es sei nicht hinnehmbar, dass z. B. Airlines nur Geimpfte an Bord ließen oder Gastronomen Nicht-Geimpften den Zutritt verwehrten.

Solche Sonderregelungen würden „zu Spaltungen in der Gesellschaft führen“.

Denkbar wäre für die SPD-Fraktion z. B. eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die die Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regelt: Man könne AGBs für unzulässig erklären, die etwa den Personentransport an einen Impfstatus knüpfen.

Auch eine Ergänzung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sei denkbar: Niemand dürfe benachteiligt werden, weil er sich nicht impfen lasse.

Für den Staat gilt schon heute ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Die Regelungslücke klafft im privaten/geschäftlichen Bereich: So darf z. B. kein Restaurant Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder wegen einer Behinderung abweisen.

Ein Diskriminierungsverbot von Nicht-Geimpften sei hingegen bisher nicht gesetzlich geregelt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz will nach derzeitiger Definition Benachteiligungen beseitigen, die aus folgenden 6 Gründen entstehen:

  • Rasse oder ethnische Herkunft,
  • Geschlecht,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter,
  • sexuelle Identität.

Ein Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fasste den Status Quo wie folgt zusammen:

Will der Gesetzgeber Vorsorge treffen, dass Nicht-Geimpften keine Nachteile entstehen, müsste er das konkret regeln.

Und erfasst sind vom aktuellen Gesetz bislang nur folgende Bereiche:

  • der gesamte Komplex von Arbeit und Ausbildung,
  • Bildung und berufliche Bildung,
  • Sozialschutz, soziale Vergünstigungen sowie
  • Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum.

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