Teil-Lockdown: Tätowierer und Piercer mit Klage erfolgreich – Fitnessstudios in NRW scheitern

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Archivbild - Tätowierer bei der Arbeit. (Quelle Rundblick Unna)

Im Saarland haben Tätowierer und Piercer gegen die Schließung ihrer Geschäfte geklagt. Erfolgreich.

Mehrere Inhaber von Tattoo- und Piercingstudios waren gegen die Teilschließung vor Gericht gezogen. Ihr Hauptargument: Die meisten körpernahen Dienstleistungen – Massage, Kosmetik und eben auch Piercing und Tattoo – mussten zum 2. 11. für den REst des Monats November schließen, während Friseure weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Hierin wurde ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung gesehen.

Das Oberverwaltungsgericht gab den Klägern Recht. Sie dürfen (zumindest im Saarland) ihre Geschäfte unter den geltenden Hygienevorschriften wieder öffnen.

Welche Auswirkungen dies auf den gesamten Teil-Lockdown hat, steht noch nicht fest. Denn noch muss sich das Gericht mit mehreren Klagen von Gaststätten- und Fitnessstudiobetreibern befassen.

Quelle: http://www.cityradio-news.de

Abgeflatterte Fitnessgeräte zwecks Abstandsgebots im Fitnessstudio Check In Unna.

In NRW lagen dem Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag, 06.11, bereits 62 Eilanträge von Fitnessstudios vor. Allerdings kam es für diese Branche zu einer anderen Gerichtsentscheidung:

Fitnessstudios in NRW müssen im November für Freizeitsportler geschlossen bleiben. Der entsprechende Passus der neuen Corona-Schutzverordnung sei rechtens, entschied das OVG) am Freitag in Münster. Es ist die erste Entscheidung in NRW, in der es um die Zulässigkeit einer der seit dem 2. 11. gültigen Regeln geht.

Das Gericht entschied im Fall einer Fitnessstudio-Kette, die in Köln und Umgebung elf Studios betreibt. Die beklagte Regelung der Corona-Schutzverordnung verbietet Freizeit- und Amateursport unter anderem in Fitnessstudios bis zum 30. November.

Quelle: dpa Justiz Aktuell

In Hamburg hat hingegen eine große Fitness-Studio Kette gegen die Schließung ihrer Studios geklagt, mit Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren entschieden, das die Fitnesskette ihre 8 Studios in Hamburg wieder öffenen darf, da die beschlossenen Verodnungen rechtswidrig sind.

Das Urteil ist noch nicht spruchreif, da die Stadt Hamburg beim Oberverwaltungsgericht Einspruch eingelegt hat. Die Fitnesskette aber ist optimistisch und bereitet sich schon auf die Wiedereröffnung ihrer 8 Hamburger Studios vor.

Quelle WELT.de

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